Rechtsgültige Bebauungspläne

Die rechtsgültigen Bebauungspläne der Gemeinde Quierschied können im Geoportal des Saarlandes eingesehen werden.
Bebauungspläne von Quierschied

Rückfragen unter Tel.: 06897 / 961 -171

 

AUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES

Q 500 „AUF DER BRACH“ INKL. DER FÜNF TEILÄNDERUNGEN

IN DER GEMEINDE QUIERSCHIED, ORTSTEIL QUIERSCHIED

BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ÜBER DIE EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR AUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES SOWIE BEKANNTMACHUNG DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND DER AUSLEGUNG ZUR FÖRMLICHEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Quierschied in seiner öffentlichen Sitzung am 10.9.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Auf der Brach“ inkl. der insgesamt fünf Teiländerungen im beschleunigten Verfahren sowie die Veröffentlichung des Entwurfs der Aufhebung im Internet bzw. die Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen hat.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Brach“ liegt im südwestlichen Siedlungsgebiet des Ortsteils Quierschied und setzt im Wesentlichen ein Wohngebiet fest. Der Bebauungsplan wurde seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1979 mehrfach geändert; insgesamt liegen fünf Teiländerungen vor. Die letzte Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf der Brach“ erfolgte im Jahr 2009.

Das Gebiet ist inzwischen zu einem überwiegenden Teil bebaut und weist eine gewachsene, im Bestand deutlich ablesbare wohnbauliche Prägung auf.

Aufgrund des Alters des Bebauungsplanes sowie der Vielzahl der zwischenzeitlich erfolgten Teiländerungen entspricht das bestehende Planungsrecht in Teilen nicht mehr den heutigen städtebaulichen, gestalterischen und baurechtlichen Anforderungen sowie den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten im Geltungsbereich. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes führen in der Genehmigungspraxis wiederholt zu Anträgen auf Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen. Die ursprüngliche planerische und gestalterische Konzeption steuert die heutige Entwicklung des Gebietes daher nur noch eingeschränkt sachgerecht und erschwert die planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung einzelner Vorhaben zunehmend. Da das bestehende Planungsrecht keine steuernde Wirkung mehr entfaltet und eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Geltungsbereich fortan über § 34 BauGB gewährleistet ist, besteht für den Bebauungsplan „Auf der Brach“ inkl. seiner fünf Teiländerungen kein Planerfordernis mehr.

Daher ist das Ziel des Verfahrens, den in Rede stehenden Bebauungsplan inkl. seiner fünf Teiländerungen aufzuheben. Künftige Vorhaben sind nach Aufhebung des Bebauungsplanes nach den planungsrechtlichen Vorschriften des § 34 BauGB zu beurteilen, soweit die jeweiligen Grundstücke innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen. Die bestehende, rechtmäßig errichtete Bebauung innerhalb des Geltungsbereiches genießt Bestandsschutz.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Aufhebung des Bebauungsplanes inkl. seiner fünf Teiländerungen sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 24,3 ha.

Die Aufhebung des Bebauungsplanes inkl. der fünf Teiländerungen widerspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes des Regionalverbandes Saarbrücken (Wohnbaufläche, Grünfläche, Flächen für Wald).

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 i.V.m. 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes inkl. der fünf Teiländerungen, bestehend aus dem Plandokument mit der Abgrenzung des Geltungsbereichs sowie der Begründung, in der Zeit vom 28.9.2026 bis einschließlich 30.10.2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.quierschied.de veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Quierschied,  Rathausstraße 9, 1. OG, 66287 Quierschied, Zimmer Nr. 2.06, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@quierschied.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes inkl. seiner fünf Teiländerungen unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Aufhebung des Bebauungsplanes inkl. seiner fünf Teiländerungen erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Quierschied, 15.9.2026

Der Bürgermeister