Rechtsgültige Bebauungspläne

Die rechtsgültigen Bebauungspläne der Gemeinde Quierschied können im Geoportal des Saarlandes eingesehen werden.
Bebauungspläne von Quierschied

Rückfragen unter Tel.: 06897 / 961 -171

 

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Gemeinde Quierschied hat am 26.9.2024 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung die Aufstellung des Bebauungsplans G 104 „Gewerbepark Am Wasserturm, Göttelborn“ beschlossen.

Der Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Da der Flächennutzungsplan den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht, ist dieser zu ändern. Das Verfahren zur Teiländerung des FNP wird in vorliegendem Fall durch den Regionalverband Saarbrücken durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit). Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich des Umweltberichtes in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 8.11.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag - Freitag von 8:15 Uhr bis 12:30 Uhr, Montag bis Mittwoch von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr) bei der Bauverwaltung der Gemeinde Quierschied, Rathausstraße 9, 66287 Quierschied, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann eingesehen werden.

Planungserfordernis:

Ziel der vorliegenden Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbe- bzw. Industriegebietes im Bereich des Wasserturmes im Quierschieder Ortsteil Göttelborn.

Hierzu stellt die Gemeinde Quierschied einen Angebotsbebauungsplan auf, der mit seinen Inhalten und Festsetzungen den rechtlichen Rahmen für die später anzusiedelnden gewerblichen Nutzungen vorgibt.

Das Plangebiet befindet sich zwischen dem Quierschieder Ortsteil Göttelborn und dem Heusweiler Ortsteil Holz.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Quierschied, den 1.10.2024

Der Bürgermeister