Am 30. August 2026 findet die Neuwahl der Regionalversammlung statt. Die letzte Wahl wurde am 9. Juni 2024 abgehalten. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes wurde diese Wahl für ungültig erklärt. Daher muss eine Neuwahl durchgeführt werden. Auf dieser Internetseite finden Sie dazu alle relevanten Informationen der Gemeinde Quierschied.


gemäß Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei den Kommunalwahlen

Die Gemeinde Quierschied informiert über die am Sonntag, 30.08.2026, stattfindende Wahl.
Die Stimmabgabe kann auch per Briefwahl erfolgen. Die für die Briefwahl benötigten Wahlunterlagen müssen vor den Wahlen bis zum 28.08.2026 beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Quierschied
beantragt werden.

Kommunalwahl:
Bei der Kommunalwahl wird die Regionalversammlung nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung für eine Amtsperiode von 5 Jahren gewählt.
Die Mitglieder der Regionalversammlung üben ihr Mandat ehrenamtlich aus.
Die Zahl der Sitze ist für die Regionalversammlung im Kommunalselbstverwaltungsgesetz, die der Ortsräte in einer Satzung aufgrund § 70 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes festgelegt.

Parteien und Wählervereinigungen zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl:
Parteien oder Wählervereinigungen können Wahlvorschläge einreichen, als einheitliche Gebietsliste oder gegliedert in eine Gebietsliste und Bereichslisten.

Unterstützungsunterschriften zur Kommunalwahl:
Wahlvorschläge bedürfen der Unterstützung durch Wahlberechtigte mindestens der dreifachen Höhe der Anzahl der zu wählenden Gemeinderats- oder Kreistagsmitgliedern.
Von dieser Pflicht befreit sind die Parteien oder Wählervereinigungen, die aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages im Landtag des Saarlandes vertreten sind. Die Verarbeitung personenbezogener
Daten dient dazu, die Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nach § 22 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz nachzuweisen.
Die Unterstützungsverzeichnisse zur Kommunalwahl werden bei den Städten/Gemeinden geführt.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
Die registrierten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen die hauptamtlich Tätigen in den jeweiligen Wahlbezirken.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Gemeinde Quierschied, vertreten durch Bürgermeister Lutz Maurer
Rathausplatz 1, 66287 Quierschied, 06897 961-0, E-Mail: mail@quierschied.de

2. Verantwortliche Stelle:
Gemeindewahlleiter der Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1,66287 Quierschied,
Tel. 06897 961-0, E-Mail: wahlamt@quierschied.de

3. Beauftragte / Beauftragter für den Datenschutz:
Birgit Persch, Rathausplatz 1, 66287 Quierschied, E-Mail: datenschutz@quierschied.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe g der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes, der Kommunalwahlordnung. Die personenbezogenen Daten in den vom Regionalverbandswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschlägen werden öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 96 des Kommunalwahlgesetzes).
Personenbezogene Daten der ehrenamtlichen Wahlhelfer werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c in Verbindung mit § 5 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz verarbeitet.
 

5. Herkunft der Daten
Melderegister wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Quierschied:
Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum
Bewerbungslisten mit den Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlages:
Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf
Kandidatenlisten mit den zur Wahl zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten:
Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf
Datenbank/Kontaktlisten mit den registrierten ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten (Tel., E-Mail), Zugehörigkeit zu einer Partei oder
Wählergruppe, Wahlhistorie

6. Empfänger / Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Empfänger der personenbezogenen Daten der Bewerber ist oder Regionalverbandswahlausschuss der über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet.
Im Falle von Beschwerden und / oder bei Wahlanfechtungen können auch der Wahlbeschwerdeausschuss, die sonstigen an Wahlanfechtungsverfahren Beteiligten sowie die Verwaltungsgerichte und
der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, in anderen Fällen auch andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein.
Weitere Empfänger können von den Verwaltungen beauftragte Dienstleistungsunternehmen sein, an die Wahldaten übermittelt werden für den Druck und die Auslieferung von personalisierten Wahlbenachrichtigungskarten und Stimmzettel.

7. Dauer der Speicherung
Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 62 b der Kommunalwahlordnung.
Unterstützungsverzeichnisse für Wahlvorschläge, Wählerverzeichnisse und Wahlscheinverzeichnisse sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht die
Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter oder die Kreiswahlleiterin oder der Kreiswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlanfechtungsverfahren etwas Anderes
anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
Die Niederschriften über die Sitzung der Wahlorgane sind bis zum Ablauf der Amtszeit des Gemeinde-rates oder der Regionalversammlung aufzubewahren. Weitere nicht aufgeführte
Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl der neuen kommunalen Vertretung vernichtet werden.
Gemäß § 5 Abs. 5 KWG dürfen die Daten der Wahlhelfer auch für künftige Wahlen gespeichert und verarbeitet werden, sofern die oder der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Ein
Widerspruch ist in Schriftform an den oben angegebenen Verantwortlichen zu richten.

8. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO)
b) Recht auf Datenberichtigung (Artikel 16 DSGVO)
c) Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
e) Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei den Kommunalwahlen

9. Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogene Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

10. Widerrufsrecht
Bei einer Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 lit a) DSGVO kann diese von der betroffenen Person gemäß Artikel 7 Absatz 3 DSGVO jederzeit gegenüber der verantwortlichen Stelle widerrufen werden.

11. Beschwerderecht (Kommunal- und Direktwahlen)
Jede betroffene Person hat gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde - Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland (UDZ),
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Fritz-Dobisch-Str. 12,
66111 Saarbrücken, Tel.: 0681 / 947810, E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

12. Beschwerderecht (Europawahl)
Jede betroffene Person hat gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde beim zuständigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Anschrift: Husarenstr. 30, 53117 Bonn ; Anschrift: Friedrichstr. 50, 10117 Berlin, Tel.: 0228 / 997799-0

E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Behördlicher Datenschutzbeauftragter: Herr Müller, Tel.: 0228 / 997799-1308,

E-Mail: bdsb@bfdi.bund.de
wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.