Wahl zur Regionalversammlung 2026
Am 30. August 2026 findet die Neuwahl der Regionalversammlung statt. Die letzte Wahl wurde am 9. Juni 2024 abgehalten. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes wurde diese Wahl für ungültig erklärt. Daher muss eine Neuwahl durchgeführt werden. Auf dieser Internetseite finden Sie dazu alle relevanten Informationen der Gemeinde Quierschied.
Wahlbezirkseinteilung
Wahlbezirk 101, Wahllokal Lasbachschule, Turnhalle, Lasbachstraße 21
Ahornweg
Akazienweg
Alleestraße
Am Glückauf
Am Hang
Am Mühlenweiher
Am Rain
An Heinrichshaus
Arndtstraße
Birkenweg
Brefelder Straße
Brunnenstraße
Buchenweg
Dr. Sauerbruchstraße
Drosselweg
Eichenweg
Erlenweg
Falkenweg
Fasanenweg
Finkenweg
Fischbacher Straße
Fleischergasse
Franzstraße
Friedrich-List-Straße
Hirschfeldstraße
Im Sauner
In der Brückenwies
Kastanienweg
Kiefernweg
Kirchstraße
Kälberweide
Lasbachstraße
Lerchenweg
Liebigstraße
Lindenweg
Meisenweg
Nistelfeld
Pestalozzistraße
Platanenweg
Querstraße
Robert-Koch-Straße
Röntgenstraße
Schwalbenweg
Spechtweg
Starenweg
Stiftstraße
Sulzbacher Straße
Südstraße
Tannenweg
Virchowstraße
Weiherfeldstraße
Wahlbezirk 102, Wahllokal Bücherei, Marienstraße 3
Alter Bahnhofsweg
Alter Markt
Am Käsborn
An der Hirtenwies
Armin-Hary-Straße
Bahnhofstraße
Blumenstraße
Bodelschwinghstraße
Fliederweg
Ginsterweg
Hinter der Kirche
Holzer Straße
Händelstraße
Im Boden
Im Eisengraben
In der Sandkaul
Johann-Strauß-Straße
Johannisstraße
Kappelbergstraße
Klostergasse
Kraftwerk Weiher
Lichtstraße
Marienstraße
Mühlenbergstraße
Ober den Stangen
Paulsburgstraße
Peterstraße
Rathausplatz
Rathausstraße
Rosenstraße
Sandstraße
Schumannstraße
Sonnengasse
Spielmannsgasse
Steinbergstraße
Zum Quirinsborn
Wahlbezirk 103, Wahllokal Kita Villa Regenbogen, Im Eisengraben 26
Ackerstraße
Altwiesstraße
Am Bahnhof
Am Hochwald
Am Ludwigsberg
Am Schafswald
Am Schwimmbad
Am Wäldchen
Annastraße
Bergmannspfad
Breslauer Straße
Brucknerstraße
Danziger Straße
Fuchsfeldstraße
Gertrudstraße
Gewerbegebiet Heidekorn
Glashüttenstraße
Grubenweg
Görresstraße
Heidekorn
Heinrich-Heine-Straße
Herrengrund
Hochstraße
In den Schrebergärten
In der Humes
In der Reih
barrierefreihnstraße
Josef-Haydn-Straße
Jungwaldstraße
Jägerweg
Knappenweg
Kohlbachstraße
Kohlwaldstraße
Köhlstraße
Königsberger Straße
Lessingstraße
Prümmenfeld
Sandhübel
Schienenweg
Schillerstraße
Sebastian-Bach-Straße
Sophienstraße
Steigerweg
Stettiner Straße
Taubenfeldstraße
Tilsiter Straße
Wellwiesstraße
Wilhelmstraße
Wahlbezirk 211, Wahllokal Grundschule Fischbach, Turnhalle, Heusweiler Straße 45
Albert-Schweitzer-Straße
Am Bahndamm
Am Gumbert
Am Götschel
Am Holzplatz
Am Moosberg
Am Pflanzgarten
Am Weiherdamm
An der Grube Camphausen
An der Grühlingstraße
Bergstraße
Berliner Straße
Brenkhomesweg
Brunnenweg
Camphauser Straße
Dahlbachweg
Dr. Eisenbachstraße
Dudweilerstraße
Eichendorffstraße
Franziskaschacht
Friedhofstraße
Gartenstraße
Heinitzstraße
Heusweilerstraße
Hirschbachstraße
Hölzerbachstraße
Im Heiliggraben
Im Rod
Lilienstraße
Lortzingstraße
Marienburger Straße
Martin-Luther-Straße
Maybachstraße
Mittelstraße
Mörikestraße
Nelkenstraße
Neunkircher Straße
Oberstraße
Oststraße
Pasteurstraße
Pastor-Ziegler-Straße
Quierschieder Straße
Ringstraße
Rußhütter Straße
Schubertstraße
Schulstraße
St. Barbarastraße
Talstraße
Tulpenstraße
Weiherstraße
Weststraße
Winkelstraße
Zu den Eichenstangen
Wahlbezirk 321, Wahllokal Mehrzweckhalle, Hauptstraße 189
Am Campus
Am Fernsehturm
Am Forsthaus
Am Konzertwald
Am Rosenhaus
Am Wackenberg
Am Wasserturm
Amselweg
Auf der Höh
Beethovenstraße
Boulevard der Industriekultur
Feldstraße
Fichtenstraße
Goethestraße
Grubenstraße
Göttelborner Straße
Hauptstraße
Hermann-Löns-Straße
Hinter den Gärten
Höhbornstraße
Im Birkenstück
Im Herrschaftsland
Im Wiesengrund
Josefstraße
Kantstraße
Kettelerstraße
Manfred-Zeiner-Straße
Mozartstraße
Pastor-Hospelt-Straße
Pastor-Theis-Straße
Richard-Wagner-Straße
Sonnenallee
Uchtelfanger Straße
Uhlandstraße
Wahlschieder Straße
Waldstraße
Wilhelm-Busch-Straße
Zum Resborn
Zum Schacht
Zur Martinshütte
gemäß Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei den Kommunalwahlen
Die Gemeinde Quierschied informiert über die am Sonntag, 30.08.2026, stattfindende Wahl.
Die Stimmabgabe kann auch per Briefwahl erfolgen. Die für die Briefwahl benötigten Wahlunterlagen müssen vor den Wahlen bis zum 28.08.2026 beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Quierschied
beantragt werden.
Kommunalwahl:
Bei der Kommunalwahl wird die Regionalversammlung nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung für eine Amtsperiode von 5 Jahren gewählt.
Die Mitglieder der Regionalversammlung üben ihr Mandat ehrenamtlich aus.
Die Zahl der Sitze ist für die Regionalversammlung im Kommunalselbstverwaltungsgesetz, die der Ortsräte in einer Satzung aufgrund § 70 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes festgelegt.
Parteien und Wählervereinigungen zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl:
Parteien oder Wählervereinigungen können Wahlvorschläge einreichen, als einheitliche Gebietsliste oder gegliedert in eine Gebietsliste und Bereichslisten.
Unterstützungsunterschriften zur Kommunalwahl:
Wahlvorschläge bedürfen der Unterstützung durch Wahlberechtigte mindestens der dreifachen Höhe der Anzahl der zu wählenden Gemeinderats- oder Kreistagsmitgliedern.
Von dieser Pflicht befreit sind die Parteien oder Wählervereinigungen, die aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages im Landtag des Saarlandes vertreten sind. Die Verarbeitung personenbezogener
Daten dient dazu, die Mindestzahl von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nach § 22 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz nachzuweisen.
Die Unterstützungsverzeichnisse zur Kommunalwahl werden bei den Städten/Gemeinden geführt.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
Die registrierten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen die hauptamtlich Tätigen in den jeweiligen Wahlbezirken.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Gemeinde Quierschied, vertreten durch Bürgermeister Lutz Maurer
Rathausplatz 1, 66287 Quierschied, 06897 961-0, E-Mail: mail@quierschied.de
2. Verantwortliche Stelle:
Gemeindewahlleiter der Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1,66287 Quierschied,
Tel. 06897 961-0, E-Mail: wahlamt@quierschied.de
3. Beauftragte / Beauftragter für den Datenschutz:
Birgit Persch, Rathausplatz 1, 66287 Quierschied, E-Mail: datenschutz@quierschied.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe g der Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes, der Kommunalwahlordnung. Die personenbezogenen Daten in den vom Regionalverbandswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschlägen werden öffentlich bekannt gemacht und können zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (§ 96 des Kommunalwahlgesetzes).
Personenbezogene Daten der ehrenamtlichen Wahlhelfer werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c in Verbindung mit § 5 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz verarbeitet.
5. Herkunft der Daten
Melderegister wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Quierschied:
Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum
Bewerbungslisten mit den Bewerberinnen und Bewerbern eines Wahlvorschlages:
Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf
Kandidatenlisten mit den zur Wahl zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten:
Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf
Datenbank/Kontaktlisten mit den registrierten ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:
Name, Vorname, Anschrift, Kontaktdaten (Tel., E-Mail), Zugehörigkeit zu einer Partei oder
Wählergruppe, Wahlhistorie
6. Empfänger / Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Empfänger der personenbezogenen Daten der Bewerber ist oder Regionalverbandswahlausschuss der über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet.
Im Falle von Beschwerden und / oder bei Wahlanfechtungen können auch der Wahlbeschwerdeausschuss, die sonstigen an Wahlanfechtungsverfahren Beteiligten sowie die Verwaltungsgerichte und
der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, in anderen Fällen auch andere Gerichte Empfänger der personenbezogenen Daten sein.
Weitere Empfänger können von den Verwaltungen beauftragte Dienstleistungsunternehmen sein, an die Wahldaten übermittelt werden für den Druck und die Auslieferung von personalisierten Wahlbenachrichtigungskarten und Stimmzettel.
7. Dauer der Speicherung
Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 62 b der Kommunalwahlordnung.
Unterstützungsverzeichnisse für Wahlvorschläge, Wählerverzeichnisse und Wahlscheinverzeichnisse sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht die
Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter oder die Kreiswahlleiterin oder der Kreiswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlanfechtungsverfahren etwas Anderes
anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
Die Niederschriften über die Sitzung der Wahlorgane sind bis zum Ablauf der Amtszeit des Gemeinde-rates oder der Regionalversammlung aufzubewahren. Weitere nicht aufgeführte
Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl der neuen kommunalen Vertretung vernichtet werden.
Gemäß § 5 Abs. 5 KWG dürfen die Daten der Wahlhelfer auch für künftige Wahlen gespeichert und verarbeitet werden, sofern die oder der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Ein
Widerspruch ist in Schriftform an den oben angegebenen Verantwortlichen zu richten.
8. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO)
b) Recht auf Datenberichtigung (Artikel 16 DSGVO)
c) Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
e) Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 12 bis 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei den Kommunalwahlen
9. Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogene Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
10. Widerrufsrecht
Bei einer Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 lit a) DSGVO kann diese von der betroffenen Person gemäß Artikel 7 Absatz 3 DSGVO jederzeit gegenüber der verantwortlichen Stelle widerrufen werden.
11. Beschwerderecht (Kommunal- und Direktwahlen)
Jede betroffene Person hat gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde - Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland (UDZ),
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Fritz-Dobisch-Str. 12,
66111 Saarbrücken, Tel.: 0681 / 947810, E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
12. Beschwerderecht (Europawahl)
Jede betroffene Person hat gemäß Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde beim zuständigen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Anschrift: Husarenstr. 30, 53117 Bonn ; Anschrift: Friedrichstr. 50, 10117 Berlin, Tel.: 0228 / 997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Behördlicher Datenschutzbeauftragter: Herr Müller, Tel.: 0228 / 997799-1308,
E-Mail: bdsb@bfdi.bund.de
wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

