Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen in der Gemeinde Quierschied (Bekanntmachungssatzung)

Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296), in Verbindung mit der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Bekanntmachungsverordnung-BekVO) vom 15. Oktober 1981 (Amtsbl. S. 828), geändert durch das Gesetz vom 15. November 2017 (Amtsbl. S. 1007), hat der Gemeinderat Quierschied in seiner Sitzung am 12. Januar 2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Allgemeine Form der Bekanntmachung

(1)    Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Quierschied, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, erfolgen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Quierschied (www.quierschied.de).

(2)    Soweit in Rechtsvorschriften ortsübliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist, gilt die in Abs.1 festgelegte Bekanntmachungsform.


§ 2
Bekanntmachung durch Offenlegung

(1)    Sind Karten, Pläne oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung, kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie an einer oder mehreren bestimmten Stellen der Gemeindeverwaltung Quierschied zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden. Der wesentliche Inhalt dieser Teile ist in der Satzung grob zu umschreiben.

(2)    Ort und Zeit der Offenlegung sind zusammen mit der Satzung nach § 1 öffentlich bekannt zu machen. Die Offenlegung hat spätestens mit dem Vollzug dieser Bekanntmachung zu erfolgen.

(3)    Wenn durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung mit Hinweisbekanntmachung vorgeschrieben ist und diese Rechtsvorschrift keine besonderen Bestimmungen enthält, gilt Abs. 2 entsprechend.


§ 3
Vollzug der Bekanntmachung

(1)    Die öffentliche Bekanntmachung nach § 1 ist mit Ablauf des Tages vollzogen, an dem das digitalisierte Dokument auf der in § 1 genannten Internetseite verfügbar ist. 

(2)    Bei den Bekanntmachungsformen durch Offenlegung nach § 2 ist die öffent-liche Bekanntmachung mit der Bekanntmachung der Satzung oder der Hin-weisbekanntmachung vollzogen. Die ausgelegten Schriftstücke sind so aufzubewahren, dass sie nicht verändert oder unbrauchbar werden können.


§ 4
Inkrafttreten

1.    Diese Satzung tritt am 01. Februar 2023 in Kraft.

2.    Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen in der Gemeinde Quierschied vom 13. März 2014 außer Kraft.

Quierschied, 13. Januar 2023

gez.: 

Lutz Maurer        (DS)
Bürgermeister

Hinweis:
Satzungen die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen (§ 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG).