Neufassung des Gebührenverzeichnisses nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016
Auf Beschluss des Gemeinderates vom 18.01.2024 wird das Gebührenverzeichnis nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016 mit Wirkung zum 01.01.2024 wie folgt neu gefasst:
1. Schmutzwassergebühr 3,39 €/m³ Frischwasser
2. Niederschlagswassergebühr 0,48 €/m²
3. Entsorgungsgebühr
a) Klärgruben bis 4 cbm Fassungsvermögen 113,05 € (unverändert)
b) Klärgruben über 4 cbm bis 8 cbm Fassungsvermögen 166,60 € (unverändert)
c) Abflusslose Klärgruben über 4 cbm
bis 8 cbm Fassungsvermögen 166,60 € (unverändert)
d) Abflusslose Klärgruben über 8 cbm
bis 14 cbm Fassungsvermögen 226,10 € (unverändert)
4. Kleineinleitergebühr 35,79 € / SE (Schadeinheit) (unverändert)
Quierschied, 19.01.2024
Lutz Maurer Siegel
(Bürgermeister)