Öffentliche Bekanntmachung zur Änderung des Gebührenverzeichnisses Abwasser

Neufassung des Gebührenverzeichnisses nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied  über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe  (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016

Auf   Beschluss des Gemeinderates vom 18.01.2024 wird das Gebührenverzeichnis nach § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 der Satzung der Gemeinde Quierschied  über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren, Entsorgungsgebühren, Kleineinleitergebühren sowie Umlegung der Abwasserabgabe  (Abwassergebührensatzung) vom 01.01.2016 mit Wirkung zum 01.01.2024 wie folgt neu gefasst: 

1.         Schmutzwassergebühr                       3,39 €/m³ Frischwasser             

2.         Niederschlagswassergebühr               0,48 €/m²                                    

3.         Entsorgungsgebühr                                                  

a)         Klärgruben bis 4 cbm Fassungsvermögen                             113,05 €   (unverändert)

b)         Klärgruben über 4 cbm bis 8 cbm Fassungsvermögen         166,60 €    (unverändert)

c)       Abflusslose Klärgruben über 4 cbm

           bis 8 cbm Fassungsvermögen                                                166,60 €     (unverändert)             

d)       Abflusslose Klärgruben über 8 cbm

          bis 14 cbm Fassungsvermögen                                                226,10 €     (unverändert)    

4.         Kleineinleitergebühr               35,79 € / SE  (Schadeinheit)              (unverändert)                                                                                                                      

 

Quierschied, 19.01.2024

        Lutz Maurer                               Siegel

      (Bürgermeister)