Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK.Nord) für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund § 16 (2) der Satzung des Zweckverbandes „Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK.Nord) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2014 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 175), § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 63 des Gesetzes vom 08.12.2021 (Amtsblatt I, S. 2629), in Verbindung mit § 84 ff des Kommunalselbst-verwaltungsgesetzes – KSVG – vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom  08.12.2021 (Amtsblatt I, S. 2629) hat die Verbandsversammlung am 19.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 511.880,00 €                                                                                

dem Gesamtbedarf der Aufwendungen auf 477.219,00 €                                                                   

dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf 34.661,00 €

 

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 260.925,00 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 233.936,00 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf 26.989,00 €

 

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €                                                                     

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 7.411,00 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf -7.411,00 €

 

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000 €

§ 5

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird nicht festgesetzt.

§ 6

Der Zweckverband erhebt Umlagen zur Deckung seines komplementären Finanzierungsbedarfs von seinen stimmberechtigten Mitgliedern gemäß § 18 der Verbandssatzung in Höhe von 123.153,00 €

§ 7

Der Zweckverband hat gemäß § 7 der Satzung des Zweckverbandes eine Geschäftsstelle eingerichtet und beschäftigt zwei Arbeitnehmer. Es gilt der von der Verbandsversammlung am 19.04.2023 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Für die Abwicklung der Geschäfte der laufenden Verwaltung und die Führung der Kassengeschäfte ist laut § 17 (1) der Satzung des Zweckverbandes der Verbandsvorsteher verantwortlich.

Die Rechnungsprüfung erfolgt gemäß § 6 (8) durch einen von der Verbandsversammlung zu bestellenden Abschlussprüfer.

 

Schiffweiler, 19.04.2023

Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes

„Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK.Nord)                                      

Markus Fuchs

 

Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wird daher gemäß § 86 Abs. 3 S. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) nach Ablauf von einem Monat nach Vorlage bei der Kommunalaufsicht hiermit bekannt gemacht.

Offenlegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 liegen in der Zeit vom 04.09.2023 bis einschließlich 11.09.2023 werktags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle LIK.Nord, Bahnhof Landsweiler-Reden, Bahnhofstraße 17, 66578 Schiffweiler zur Einsichtnahme öffentlich aus.

 

Schiffweiler, 10.08.2023

Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes

„Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK.Nord)

                                      

Markus Fuchs