10. Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Gemeinde Quierschied über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung mit Wasser

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682 ) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I. S. 1296) und der §§ 2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. I. S. 534) und des § 26 der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Quierschied), wird gemäß Beschluss des Gemeinderates Quierschied vom 12.01.2023 folgende 10. Änderungssatzung erlassen:

Artikel I

Die Gebührensatzung der Gemeinde Quierschied über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und  die Versorgung mit Wasser vom 4. Dezember 1990 wird wie folgt geändert:

1.    § 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:

§ 2

Benutzungsgebühren

(1)    Für die Benutzung der Wasserleitung werden laufende Benutzergebühren erhoben, die das Entgelt für die Bereitstellung der Anlagen und den Verbrauch des Wassers darstellen.
Die Benutzungsgebühren werden in Form von Bereitstellungs- und Verbrauchsgebühren erhoben.

1. Bereitstellungsgebühren

Die Bereitstellungsgebühr richtet sich bei Grundstücken mit Wasserzählern nach der Größe der Wasserzähler. Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:

Qn 2,5 (Q3=4 MID),         monatlich            Netto:              11,35 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)        Brutto:              12,14 €    
Qn 6 (Q3=10 MID)         monatlich            Netto:              11,85 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)        Brutto:              12,68 €
Qn 10 (Q3=16 MID)          monatlich            Netto:              12,35 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)        Brutto:              13,21 €
Qn 15 (Q3=25 MID)        monatlich            Netto:              13,35 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)        Brutto:              14,28 €
Verbundzähler     monatlich                Netto:              23,35 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)        Brutto:              24,98 €

Steigrohr - Wasserzähler
Qn 2,5 (Q3=4 MID)         monatlich            Netto:             11,35 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)        Brutto:                12,14 €    
Qn 6 (Q3=6 MID)         monatlich            Netto:              11,85 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)        Brutto:              12,68 €
Qn 10 (Q3=16 MID)        monatlich            Netto:              12,35 €
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)        Brutto:              13,21 €

2.  Verbrauchsgebühr

Die Verbrauchsgebühr berechnet sich bei Grundstücken mit Wasserzählern nach der festgestellten Wasserentnahme.

2.1    Der Wasserpreis beträgt für alle Abnehmer einheitlich:

                                    Netto:     2,30 €/m³
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 7%)        Brutto:  2,46 €/m³

Alle Abnehmer haben zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 0,10 €/m³ Netto (Brutto: 0,11 €/m³) gemäß dem saarländischen Grundwasserentnahmeentgeltgesetz zu zahlen.
EMAS und ISO 14001-zertifizierte Unternehmen sowie Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft, die am Umweltpakt Saar zwischen der Landesregierung und der saarländischen Wirtschaft teilnehmen, zahlen zusätzlich ein Entgelt von 0,09 €/m³ Netto (Brutto: 0,10 €/m³).

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft

Quierschied, 13.01.2023

gez.:

Lutz Maurer         (DS)
Bürgermeister                

Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.