1.    TEILÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES  „Q 1500 – MEDICUS-GESUNDHEITSZENTRUM QUIERSCHIED“

 

BEKANNTMACHUNG DER BESCHLÜSSE ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS SOWIE ZUR ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG 


Der Gemeinderat der Gemeinde Quierschied hat in seiner Sitzung am 18.7.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Q 1500 – Medicus-Gesundheitszentrum Quierschied“ teilzuändern (siehe Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 18.7.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Q 1500 – Medicus-Gesundheitszentrum Quierschied“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Bebauungsplan-Teiländerung dient lediglich der Erweiterung des Nutzungskataloges, um „die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden“ mit einer Verkaufsfläche von maximal 150 m2 sowie Schank- und Speisewirtschaften, Wohnappartements, die zur Deckung des durch die Nutzungen im Gebiet entstehenden Bedarfs dienen und Anlagen zur Kinderbetreuung. Das Maß der baulichen Nutzung bleibt unverändert. Im Hinblick auf die Zulässigkeit von Nebenanlagen erfolgt eine Konkretisierung zur Zulässigkeit einer Wellness-Anlage.

Dennoch dienen die Nutzungen ausschließlich dem Sondergebiet und damit dem Gesundheitszentrum. Lediglich die KITA bedient neben dem Bedarf der MitarbeiterInnen am Standort auch die Nachfrage in der Gemeinde.

Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Q 1500 – Medicus-Gesundheitszentrum Quierschied“ ersetzt den Bebauungsplan „Q 1500 – Medicus-Gesundheitszentrum Quierschied“ von 2016 lediglich durch die getroffenen Regelungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Q 1500 – Medicus Gesundheitszentrum Quierschied“ (2016) bleiben hiervon unberührt.

Der Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken stellt für das Plangebiet eine Sonderbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt. 

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 7,4 ha.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB teilgeändert. 

Gemäß §§ 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung aktuell gültiger Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Q 1500 – Medicus-Gesundheitszentrum Quierschied“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 3.8.2023 bis einschließlich 4.9.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Quierschied, Bauamt, Rathausstr. 9, 1. OG Raum 203 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internetportal der Gemeinde Quierschied (www.quierschied.de) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: t.goldammer@quierschied.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Q 1500 – Medicus-Gesundheitszentrum Quierschied“ unberücksichtigt bleiben.

Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Quierschied, 19.7.2023
Der Bürgermeister