Die Bundesregierung gewährt umfassende Wirtschaftshilfen für Unternehmen, Betriebe, (Solo-)Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von der temporären Schließung im November 2020 betroffen sind. Details der Wirtschaftshilfen und mögliche Ergänzungen durch das Land befinden sich derzeit (Stand: 10. November) noch in finaler Abstimmung. Bisher steht fest:
- Die einmalige Kostenpauschale wird bis zu 75% des entsprechenden Umsatzes im November 2019 betragen.
- Soloselbstständige können alternativ als Bezugsrahmen den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zu Grunde legen.
- Für Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, soll Oktober 2020 der Bezugspunkt für die Umsätze sein.
- Die neuen Hilfen werden zusätzlich zu den laufenden Überbrückungshilfen angeboten werden.
Weitere Informationen, darunter auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie im Internet auf www.corona.saarland.de.