Welche Regelungen gelten im Saarland?

Ab dem 18. Oktober 2020 ab 20:00 Uhr wird in allen Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken die Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen in öffentlichen Räumen auf 10 Personen begrenzt. In privaten Räumen maximal 10 Personen aus zwei Haushalten oder der familiäre Bezugskreis zusammenkommen dürfen. Öffentliche Veranstaltungen sind unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen erlaubt - Abweichungen sind durch zugelassene Hygienekonzepte möglich.

Im Gastronomiebereich wurde eine Sperrstunde von 23-06 Uhr. Zudem ist der Verkauf von alkoholischen Getränken im genannten Zeitraum untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Verkauf von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Mitnehmen.

Vereinbart wurde außerdem die Pflicht, bei öffentlichen Veranstaltungen auch an einem festen Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gleiches gilt für den Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes. Hinzu kommt, dass Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume nicht mehr genutzt werden dürfen.