Themen Urlaub und Pflege

 

Sicher unterwegs im Urlaub und auf Reisen

Urlaub und Reisezeit ist für alle die schönste Zeit des Jahres. Aber auch für Langfinger und Betrüger sind die Sommerferien die schönste Zeit des Jahres: Sie nutzen bevorzugt die Zeit in denen besonders viele Menschen unterwegs sind, um leicht an Beute zu kommen. Die Polizei und die Senioren-Sicherheits-Berater haben einige Tipps die man schon vor der Urlaubsreise treffen kann. Wichtige Reisedokumente sollte man kopieren (Pass, Flugtickets, Kreditkarten und Impfausweis und diese an separater Stelle im Reisegepäck aufbewahren. Im Urlaubsort und auf der Fahrt sollten Zahlungsmittel, Ausweise und Dokumente direkt am Körper mitgeführt werden. Hierzu eignen sich besonders Gürteltaschen oder Umhängebrustbeutel die man unter der Kleidung tragen kann. Auf Rastplätzen, Bahnhöfen und Flughäfen Augen auf. Lassen Sie kein Gepäck unbeaufsichtigt irgendwo stehen. Langfinger versuchen alles um an ihre Sachen heran zu kommen. Gehen Sie mit Kreditkarten und EC Karten sorgfältig um und beachten Sie folgende Ratschläge: keine Geldautomaten nutzen, an denen etwas ungewöhnlich erscheint, z.B. angebrachte   Leisten oder Verblendungen, abstehende oder lockere Teile oder Spuren von Kleber rund um den Kartenschlitz. Niemals die eigene PIN im Gelbeutel (schon gar nicht auf der Zahlungskarte) mitführen. Bei Verlust der Karte sofort diese sperren lassen, z.B. über den bundesweiten Sperr-Notruf (0049) 116 116
Bevor Sie in Urlaub fahren, sagen Sie ihren Nachbarn oder ihrer Verwandtschaft Bescheid und geben einem ihre Hausschlüssel damit die Rollläden geöffnet und geschlossen werden und der Briefkasten gelehrt wird. Wir wünschen schöne Urlaubszeit.

Bezugnehmend auf den Hinweis des saarländischen Pflegebeauftragten bitten wir um Beachtung

Derzeit bekommen Antragssteller, die neu eine Pflegestufe oder eine Änderung bei ihrem Pflegegrad bei Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung beantragen, ein Schreiben von einem Schweizer Pflegeservice zugestellt. Darin bietet dieser seine Serviceleistung bei der Antragsstellung an. Für die im Anschreiben beschriebene Serviceleistung wird dann ein Betrag von über 100 € eingefordert. Weiter wird in dem Anschreiben darauf hingewiesen, dass nach mehr als 14 Tagen Zahlungsverzug die Forderung an einen Inkasso-Dienstleister übergeben wird, wodurch zusätzlich Mehrkosten entstehen. Gesetzlich Krankenversicherte haben einen kostenlosen Anspruch auf entsprechende Hilfeleistungen. Darum wenden Sie sich an Ihren zuständigen Pflegestützpunkt. 

Da hierbei zurzeit gezielt Pflegeantragssteller angeschrieben werden, die bisher keinen Kontakt mit dem Schweizer Pflegeservice aufgenommen haben, wurde Strafanzeige gestellt. Sollten Sie so ein Schreiben zugestellt bekommen, dass Sie selbst nicht angefordert haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Polizei. Bei der Zustellung einer finanziellen Forderung an Sie wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, diese hält ein Musterschreiben für solche Fälle bereit.