Regelungen zur Absonderung bei einer Coronainfektion

 

Positiv getestete Personen:

Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, müssen sich aufgrund des
Infektionsrisikos unverzüglich für fünf Tage in häusliche Isolation begeben.
Maßgeblich ist der Tag, an dem der PCR-Test durchgeführt wurde. Die Absonderung
endet frühestens nach Ablauf von fünf Tagen, sofern min. 48 Stunden vor Beendigung
der Quarantäne keine Symptome bestehen. Anderenfalls verlängert sich die
Absonderungspflicht, solange bis min. 48 Stunden keine Symptome mehr bestehen.
Die Absonderung endet aber spätestens nach Ablauf von zehn Tagen.

Es ist kein weiterer Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich. Ein Selbsttest
bzw. Schnelltest im Testzentrum wird empfohlen. Zudem sollten für zwei weitere Tage
Abstands- und Hygieneregeln beachtet und Kontakte reduziert werden. Das Tragen
einer medizinischen Maske wird empfohlen.

Kontaktpersonen:
Für Personen, die mit einer positiv getesteten Person einen engeren Kontakt hatten,
gilt keine verbindliche Isolationspflicht mehr. Es wird eine Kontaktreduzierung sowie
eine regelmäßige Selbsttestung für einen Zeitraum von sieben Tagen empfohlen.

Beschäftigte im Gesundheitswesen:
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und ähnlichen Einrichtungen gelten besondere
Anforderungen. Positive Personen müssen vor Ende der Isolation min. 48 Stunden
symptomfrei sein und zusätzlich einen negativen Schnelltest durch ein anerkanntes
Testzentrum, geschultes Personal oder Arzt etc. nachweisen.

Verhalten bei Absonderungspflicht:
Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich in Absonderung begeben und
sollten unverzüglich ihre Kontaktpersonen, ihren Arbeitgeber bzw. Bildungseinrichtung
informieren. Während der Absonderungspflicht ist es untersagt, die Wohnung bzw. das
Privatgrundstück ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu
verlassen. Ausgenommen sind medizinische Notfälle oder dringende ärztliche
Behandlungen. Ferner darf in dieser Zeit kein Besuch von Personen, die nicht dem
Haushalt angehören, erfolgen. Positiv getestete Personen sind innerhalb der ersten
14 Tage verpflichtet das Gesundheitsamt über auftretende Symptome (z.B. Fieber,
trockener Husten, Verlust Geschmacks- oder Geruchssinn) zu informieren.

Die Regelungen der Rechtsverordnung gelten unmittelbar und sind verpflichtend ohne separate Mitteilung durch die Ortspolizeibehörde zu beachten.

Als Nachweis für den Arbeitgeber bzw. Schule können Sie ihr positives PCRTestergebnis zu Beginn der Absonderung vorlegen. Sollte dennoch eine schriftliche
Bestätigung benötigt werden, wenden Sie sich bitte an die Ortspolizeibehörde
Quierschied. Beachten Sie bitte, dass die Verlängerung der Quarantäne nur bestätigtwerden kann, wenn ihrerseits eine Meldung über Symptome beim Gesundheitsamt
dokumentiert ist.

Kontaktdaten:

Behörde:Telefon:E-Mail:
Gesundheitsamt Saarbrücken Corona
Hotline
0681/5065305 
Gesundheitsministerium Corona
Hotline
0681/5014422 
Ortspolizeibehörde Quierschied06897/9610corona@quierschied.de