Regeln in den Wahllokalen

Wählen ohne Wahlbenachrichtigungskarte
Sofern eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigungs-karte erhalten hat oder die Wahlbenachrichtigungskarte möglicherweise nicht mehr auffindbar sein sollte, kann die Wahlberechtigte/der Wahlberechtigte die Wahl auch ausüben, wenn sie/er nicht im Besitz einer Wahlbenachrichtigungskarte ist. Es reicht aus, wenn sich die Wahlberechtigte/der Wahlberechtigte im Wahllokal durch Personalausweis oder Reisepass ausweist.

In welchem Wahllokal wähle ich?
Da die Wahlbenachrichtigungskarte auch das zuständige Wahllokal ausweist, in dem die Wahlberechtigten wählen müssen, ist für alle Wahlberechtigten in dieser Ausgabe des Quierschieder Anzeigers nochmals eine Übersicht der Wahllokale mit den jeweiligen Wahlbezirken und den dort zugeordneten Wohnstraßen veröffent-licht. Damit wissen auch Wahlberechtigte ohne Wahlbenachrichtigungskarte, wo sie am Wahlsonntag wählen können.

AHA-Regeln gelten im Wahllokal
Um allen Wahlberechtigten, Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sowie sonstigen Per-sonen, die die Wahllokale aufsuchen, einen möglichst hohen Infektionsschutz ge-währleisten zu können, müssen die bekannten AHA-Regeln im Wahllokal eingehal-ten werden. 

Bitte beachten Sie, dass im Wahllokal eine generelle Maskenpflicht (auch für Kinder ab sechs Jahren) besteht. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur Per-sonen, die aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind. Hier muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Bitte nutzen Sie zur Stimmabgabe eigene Schreibstifte
Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, bitten wir die Wahlberech-tigten, die am Wahlsonntag ihr Wahlrecht im Wahllokal ausüben werden, soweit es ihnen möglich ist, eigene Schreibstifte bei der Stimmabgabe zu nutzen. Im Wahl-lokal werden selbstverständlich auch Schreibstifte zur Verfügung gestellt. 

Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung
Bei Wählerinnen und Wählern erfolgt die Kontaktnachverfolgung durch das Wähler-verzeichnis, 
bei sonstigen Personen durch das Formular zur Kontaktnachverfolgung, das im Wahllokal ausliegt.

Zusätzliche Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen:
Ein- und Ausgänge sind ausgeschildert.
Halten Sie sich bitte an die ausgewiesene Wegeführung.
Warteschlangen sind in den Wahllokalen zu vermeiden.
Halten Sie sich bitte nur so lange wie notwendig im Wahllokal auf, es sei denn, Sie möchten die Wahlhandlung beobachten.