Öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen

Am Sonntag, 09. Juni 2024, finden im Saarland die Europa- und Kommunalwahlen statt. Gemäß §§ 5, 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) i.V.m. § 73 KWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I S. 127), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 828) ist für jede Gemeinde ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.

Die in Quierschied bestehenden politischen Parteien und Wählergruppen werden hiermit bis spätestens Freitag, 23.02.2024 aufgefordert, dem Gemeindewahlleiter eine oder mehrere geeignete, wahlberechtigte Personen als Mitglieder und weitere Personen als stellvertretende Mitglieder für den Gemeindewahlausschuss zu benennen.

Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl. Er stellt darüber hinaus das Gesamtergebnis der einzelnen Wahlen fest und nimmt die Verteilung der Sitze im Gemeinderat vor.

Mitglied des Gemeindewahlausschusses kann nicht sein, wer 

  • Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist.  
  • Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Wahlbeschwerdeausschusses des Regionalverbandes Saarbrücken ist.

Vorschläge können bis Freitag, 23.02.2024 an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1, 66287 Quierschied gerichtet werden.  

 

Quierschied, 31.01.2024

gez.

Yannick von Ehren

Der Gemeindewahlleiter