Öffentliche Bekanntmachung I. Haushaltssatzung der Gemeinde Quierschied

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – vom 15.01.1964, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I. S. 204), hat der Gemeinderat Quierschied am 14.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 32.847.174 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 32.365.617 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf 481.557 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.307.456 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.687.800 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -3.380.344 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.380.344 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -2.470.796 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 909.548 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 3.380.344 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 5.000.000 € veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 29.100.000 EUR

§ 5

Die Erhöhung der allgemeinen Rücklage wird festgesetzt auf 481.557 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben gemäß Satzung vom 16.12.2021 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

      a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.

      b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H.

2. Gewerbesteuer 430 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 14.12.2023 beschlossene Stellenplan.

Quierschied, den 14.12.2023

Der Bürgermeister

gez. Lutz Maurer

II. Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Quierschied genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 3.380.344,-- € und gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.000.000,-- €

St. Ingbert, den 30.04.2024

i.A.

gez. Thomas Frey

III. Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan sowie der Beteiligungsbericht 2024 liegen gem. § 86 Abs. 4 KSVG i.V.m. § 115 Abs. 2 S. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung im Rathaus Quierschied, Rathausplatz 1, Zimmer 3.05, an sieben Tagen während der werktäglichen Dienstzeit (Montag bis Mittwoch von 08.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.15 Uhr bis 12.30 Uhr), öffentlich aus. Sofern Bürgerinnen/Bürger den Haushalt und Beteiligungsbericht einsehen möchten, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06897-961145.

Quierschied, 02.05.2024

Der Bürgermeister

gez. Lutz Maurer