Neue Rechtsverordnungen in der Corona-Pandemie

Die saarländische Landesregierung hat am vergangenen Freitag, 19. März 2021, die drei Corona-Verordnungen fortgeschrieben. Diese wurde um eine Woche bis zum 26. März 2021 verlängert und treten am Montag, den 22. März 2021 in Kraft. Hier finden Sie den Originaltext der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, der am 20. März 2021 im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht wurde.

Die neue Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie enthält ergänzende Zutrittsregelungen von Personen der Rechtspflege sowie Beamte des Polizei- und Justizvollzugsdienstes in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.

Die Verordnung zum Schulbetrieb und zum Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie verlängert den eingeschränkten Präsenzschulbetrieb bis 26. März 2021.

Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende beinhaltet folgende Änderungen:

•    Sprachliche Anpassung der Verordnung an Personen, die aus einem Virusvarianten-Gebiet einreisen. Diese haben sich ausnahmslos für einen Zeitraum von 14 Tagen abzusondern und dies ist durch die zuständige Behörde zu überwachen,
•    sowie Anpassung der Ordnungswidrigkeiten, bei Nichtbeachtung der Bestimmungen im Falle der Einreise aus einem Virus-Variantengebiet.

Aus dem Ausland rückreisende oder einreisende Bürger*innen, die von dieser Verordnung betroffen sind, wenden sich bitte unverzüglich an das Ordnungsamt der Gemeinde Quierschied: , Tel. 06897 961-0.


Die Amtsblätter mit allen aktuell gültigen Verordnungen finden Sie hier: www.amtsblatt.saarland.de