Neue Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Am vergangenen Freitag hat der saarländische Ministerrat die neue Corona-Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese gilt ab Sonntag, 29. November 2020. Wichtige Änderungen betreffen die Ausweitung der Maskenpflicht, die Personenbegrenzung im öffentlichen und privaten Raum. Die wesentlcihen Änderungen finden Sie in der folgenden Übersicht. 


•    Ausweitung der Maskenpflicht
Mit Inkrafttreten muss auch vor Ladelokalen sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Außerdem wird es eine generelle Maskenpflicht für geschlossene Räume, die öffentlich oder im Rahmen des Kundenverkehrs zugänglich sind, geben. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, mit Ausnahme des eigenen Arbeitsplatzes solange der Mindestabstand gewahrt bleibt.

•    Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum
Der Aufenthalt mehrerer Personen im öffentlichen Raum ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts sowie Angehörige eines weiteren Haushaltes oder des familiären Bezugskreises umfasst, maximal jedoch fünf Personen.

•    Kontaktbeschränkung im privaten Raum
Im privaten Raum ist der Aufenthalt weiterhin auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie darüber hinaus Angehörige eines weiteren Haushaltes oder des familiären Bezugskreises von bis zu fünf Personen, begrenzt. Zum (weiteren) Haushalt oder dem familiären Bezugskreis gehörende Kinder bis 14 Jahre sind bei den beschriebenen Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

•    Betretungsbeschränkungen für Einrichtungen, Anlagen und Betriebe
Bei einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern ist eine Person pro 10 Quadratmeter zulässig, bei Geschäften mit einer Fläche von über 800 Quadratmetern eine Person pro 20 Quadratmeter. Von dieser Regelung sind Gottesdienste ausgenommen.

•    Pyrotechnik kann verboten werden
Die Ortspolizeibehörden werden dazu ermächtigt, das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen zu untersagen. Öffentliche Feuerwerke werden außerdem verboten. 

•    Weitere Maßnahmen bleiben bestehen
Die weiteren verschärfenden Maßnahmen wie Betriebsuntersagungen, mit Ausnahme von körpernahen Dienstleistungen unter Einhaltung der Hygienekonzepte, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, Regelungen zu Betretung von Krankenhäusern etc. bleiben unverändert bestehen. 

 

Hier finden Sie den
Originaltext der Verordnung, der am 28. November im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht wurde.