Neue Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Der saarländische Ministerrat hat am Freitag (30. Oktober 2020) in einer Sondersitzung die Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie angepasst. Die neuen Regelungen, die sich an den gemeinsamen Beschlüssen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin orientieren, treten ab dem kommenden Montag (2. November 2020) in Kraft. Dann müssen u.a. Gastronomiebetriebe, Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege mit Ausnahme von Friseuren, Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken oder Wettannahmestellen, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder sowie Saunen und Thermen geschlossen bleiben. Zudem gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum. Zuvor hatte sich der Ministerrat mit der Expertenkommission der Landesregierung ausgetauscht. Dieser wissenschaftliche und medizinische Fachkreis berät die Landesregierung bereits seit Anfang März bei der Bewältigung der Corona-Pandemie.

Hier finden Sie den
Originaltext der Verordnung,
der am 31. Oktober im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht wurde
.

Hier geht es zur
offiziellen Pressemitteilung der Landesregierung.