Neue Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Im Anschluss an die gemeinsame Besprechung des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit den Regierungschef*innen der Länder hat der Ministerrat Anpassungen der saarländischen Corona-Verordnung beschlossen. Die neue Verordnung tritt am Samstag, den 11. Dezember 2021 in Kraft. Damit gehen Erleichterungen für Personen einher, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Sie benötigen künftig keinen tagesaktuellen Testnachweis mehr, um 2G-plus zu erfüllen. Diese Regelung wird entsprechend auch an den Schulen umgesetzt.

Die Original-Texte finden Sie hier (einfach anklicken):

Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 10. Dezember 2021

Bußgeldkatalog, gültig ab dem 11. Dezember 2021

 

Erleichterungen für Personen mit Booster-Impfung werden auch an Schulen umgesetzt, Schüler*innen erhalten für Ferien Test-Kits

Personen, die bereits die Booster-Impfung erhalten haben, müssen nach Vorlage des entsprechenden Nachweises nicht mehr verpflichtend an den zweimal wöchentlich stattfindenden Schul-Testungen teilnehmen. Selbstverständlich ist die Teilnahme an den Testungen auch für diese Personen aber auch weiterhin möglich.

Mit der neuen Corona-Verordnung ist auch geregelt, dass minderjährige Schüler*innen künftig auch mit einem aktuellen Testnachweis – etwa eines Testzentrums – die Voraussetzung 2G-plus erfüllen, d.h. getesteten Geimpften und Genesenen gleichgestellt sind. Diese Regelung ist insbesondere für die Zeit der Weihnachtsferien von Bedeutung, weil die sogenannten Dauerbescheinigungen über die regelmäßige Teilnahme an den Schul-Testungen am 22. Dezember 2021 ihre Gültigkeit verlieren. Neue Bescheinigungen erhalten die minderjährigen Schüler*innen nach den Ferien.

Damit sich alle Schüler*innen auch während der Weihnachtsferien zweimal wöchentlich – ggf. mit Unterstützung der Eltern – testen können, erhalten alle Schüler*innen über ihre Schulen je sechs Schnelltest-Kits. Wie bereits in den Sommer- und Herbstferien sollen zwei Tests unmittelbar vor dem Schulstart im neuen Jahr durchgeführt werden, um einen sicheren Schulstart für alle zu ermöglichen. Zur Dokumentation des Testergebnisses dient erneut eine verbindliche Selbsterklärung.

Die Neuerungen ab 11.12.21 im Überblick

2G Plus
Als 2G-Plus-Nachweis gilt:

  • ein Impfnachweis in Verbindung mit einem Nachweis über die erfolgte Auffrischungsimpfung
  • ein Impf- oder Genesenennachweis in Verbindung mit einem Testnachweis 

Teilnehmerzahl bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen

Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind im privaten Wohnraum oder im eigenen Garten im Innenbereich auf 50 und im Außenbereich auf 200 Personen (geimpft oder genesen) begrenzt.

Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden (Großveranstaltungen) wird die Teilnehmerzahl im Außenbereich auf 30 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 15.000 Personen und im Innenbereich auf 30 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 5.000 Personen beschränkt.

Erweiterung des 2G-Bereichs
Auch in Bibliotheken gilt künftig die 2G-Regel, ausgenommen davon bleiben universitäre Bibliotheken.

2G-Optionsmodell für Hochschulen
Die Einführung eines Optionsmodells ermöglicht es Hochschulen, neben der Anforderung eines 3G-Nachweises für den Präsenzunterricht auch einen 2G-Nachweis als Voraussetzung zur Teilnahme vorzusehen.

Ausnahmen für Minderjährige
Minderjährige Schüler:innen sowie Kita-Kinder, die älter sind als sechs Jahre, sind während der bevorstehenden Weihnachtsferien auch ohne das Schul- bzw. Kitazertifikat mit Testnachweis von den 2G/2G-Plus-Regelungen ausgenommen – sie benötigen in dieser Zeit allerdings einen tagesaktuellen Test. Für Kinder unter sechs Jahren besteht weiterhin keine Nachweispflicht.

 

Infos zum Thema Impfen finden Sie hier: www.saarland.de/DE/portale/corona/impfungtest/impfung/impfung_node.html 

Quelle: www.corona.saarland.de