Neue Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

 

Hier finden Sie den Originaltext der aktuellen Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

 

Infos der Landesregierung

(Quelle: corona.saarland.de)

Angesichts der hohen Impfquote sowie der stabilen Infektionslage im Saarland hat der Ministerrat am Dienstag (28. September 2021) die Weiterentwicklung des Saarland-Modells beschlossen und weitere Erleichterungen für die verschiedensten Bereiche auf den Weg gebracht.

Das Saarland-Modell PLUS ist Teil der neuen und verschlankten Corona-Verordnung, die ab dem 1. Oktober 2021 in Kraft tritt und wie bisher üblich zunächst voraussichtlich für zwei Wochen gilt.

Das Saarland-Modell PLUS im Überblick:

  • die Kontaktbeschränkung für private Zusammenkünfte wird gestrichen.
  • die Abstandsregelung wird in eine Empfehlung umgewandelt.
  • die Maskentragepflicht wird auf ÖPNV, geschlossene Räume mit Kunden- und Besuchsverkehr sowie Arbeits- und Betriebsstätten begrenzt, somit entfällt die Notwendigkeit zur Maskentragepflicht im Außenbereich bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Im Schulgebäude entfällt die Maskenpflicht vollständig.

Ausnahmen von der Maskentragepflicht in geschlossenen Räumen und in Betriebs- und Arbeitsstätten:

  • wenn alle einen 3G-Nachweis vorlegen.
  • für das Personal, wenn alle anwesenden Personen einen 3G-Nachweis vorlegen.
  • im Einzelhandel bleibt die Maskentragepflicht im Regelfall bestehen, es sei denn, die Betreiber*innen wenden die 3G-Regelung an und kontrollieren die 3G-Nachweise.
  • die bisherige Betretungsbeschränkung auf 5qm pro Person entfällt.
  • für den Betrieb eines Gaststättengewerbes, für den Betrieb von Thermen und Saunen sowie für den Betrieb von Clubs und Diskotheken beschränken sich die Maßnahmen künftig ausschließlich auf Einhaltung 3G sowie verschiedene niedrigschwellige Maßnahmen in der Hygieneverordnung.
  • die Auslastungsbeschränkungen und Auflagen für private und öffentliche Veranstaltungen werden gestrichen.  

Saarländische Landesregierung ermöglicht weitreichende Lockerungen durch 3G-Regelung

• Volle Auslastung in zahlreichen öffentlichen Bereichen möglich
• Quadratmeter-Regelung entfällt
• Lockerung der Maskenpflicht, insbesondere in Schulen

Aufgrund des aktuell rückläufigen Infektionsgeschehens sowie der kontinuierlich sinkenden Belegungs- und Hospitalisierungsraten in saarländischen Krankenhäusern, passt die saarländische Landesregierung die notwendigen Corona-Maßnahmen an. So werden Lockerungen in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Lebens möglich. Die Neuerungen treten am kommenden Freitag, 01. Oktober, in Kraft.
Im Zentrum der neuen Regelungen steht das sogenannte 3G-Modell. Für viele Bereiche des täglichen Lebens im Innenbereich, unter anderem in Museen, bei kulturellen Veranstaltungen, bei Indoor-Sport, körpernahen Dienstleistungen oder in Gastronomiebetrieben, gilt demnach: Alle teilnehmenden Personen müssen nachweisen, dass sie entweder getestet, geimpft oder genesen sind. So wird hier die volle Auslastung wieder möglich, beispielsweise bei Konzerten, Theatervorführungen oder privaten Veranstaltungen im Innenbereich. Eine Übersicht über alle Bereiche, in denen ab Freitag das 3G-Modell gilt, finden Sie unter: www.corona.saarland.de
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind weiterhin Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der schulischen Schutzkonzepte ohnehin regelmäßig getestet werden. Letztere werden zukünftig eine entsprechende Bescheinigung von der Schule erhalten. Hier entfällt zusätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude – sowohl in den Unterrichtsräumen als auch auf den Fluren.
Diese wird auch in öffentlichen Bereichen weiter gelockert. Sofern alle beteiligten Personen über einen Nachweis im Sinne der 3G-Regelung verfügen, entfällt sie für Personal mit Kundenkontakt und in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen des Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind. Weiterhin gilt sie im öffentlichen Personenverkehr, sowie den Innenbereichen von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und Wartebereichen.
Zudem entfällt die Quadratmeter-Regelung, die bisher unter anderem in Supermärkten oder Fitnessstudios den Zutritt für Besucher so regelte, dass pro fünf Quadratmeter der zugänglichen Fläche nur eine Person anwesend sein durfte. Diese Betretungsbeschränkungen werden mit in Kraft treten der Verordnung aufgehoben.
Zudem wird aus der Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen und zur Reduzierung der Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes auf ein absolutes Minimum eine Empfehlung.