Neue Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Den im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlichte Originaltext der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie finden Sie HIER.

Durch die heute im Bundeskabinett beschlossenen Neuerungen der Bundeseinreiseverordnung ergeben sich für die Corona-Verordnung des Saarlandes grundlegende Änderungen. In der Bundeseinreiseverordnung sind künftig bundeseinheitlich, neben den Regelungen zur Anmelde-, Nachweis- und Testpflicht, auch die Absonderungspflicht (Quarantäne) nach Einreise aus einem Risikogebiet enthalten. Durch diese Aktualisierung wird die Quarantäne-Verordnung des Saarlandes obsolet und wird mit Inkrafttreten der Bundeseinreiseverordnung aufgehoben.

In der Ministerratssitzung vom Dienstag, 11. Mai 2021, hat die saarländische Landesregierung die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ursprünglich um weitere zwei Wochen verlängert. Der Ministerrat hatte bereits vorsorglich die Option einer Verlängerung ab dem 13. Mai 2021 und die Streichung der Quarantänereglungen auf Landesebene mit beschlossen, sollte der Bund wie erwartet und heute geschehen die Bundeseinreiseverordnung zum kommenden Donnerstag anpassen. Die saarländische Corona-Verordnung tritt damit bereits am 13. Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 23. Mai außer Kraft.

Landeseigene Quarantäneregelungen durch Neuerungen in Einreiseverordnung des Bundes aufgehoben

Mit Inkrafttreten der Bundesverordnung würden eigentlich einige Ausnahmen nach den bisherigen Regelungen, die insbesondere für den kleinen Grenzverkehr wichtig sind, entfallen. Daher wurde im Gleichschritt eine dahingehende Allgemeinverfügung im Saarland erlassen, die die Einreise auch aus Hochinzidenzgebieten für 24 Stunden ermöglicht. Damit bleibt der kleine Grenzverkehr für den Großteil der Pendler ohne Test und Quarantäne möglich.
 

Quelle: Saarland.de