Neue Corona-Regeln für das Saarland

Verordnung, die mit Ablauf des 17. Mai außer Kraft tritt, beinhaltet folgende wesentliche Änderungen:

  • Das Verlassen des Hauses ist grundsätzlich erlaubt, ein triftiger Grund ist nicht nötig.
  • Soziale Kontakte im privaten Raum sind mit Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie ersten Grades erlaubt. Im öffentlichen Raum sind zusätzlich Kontakte zu Geschwistern und Geschwisterkindern sowie Angehörigen eines weiteren Haushalts erlaubt.
  • Ansammlungen und Veranstaltungen sind weiterhin verboten, Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
  • Der gebotene Mindestabstand beträgt nun 1,5 Meter, die Maskenpflicht u.a. beim Einkaufen und im ÖPNV bleibt wie bisher bestehen..
  • Alle Geschäfte dürfen öffnen, genauso auch Museen, Frisöre, Kosmetikstudios, Fußpflegepraxen, Piercing- und Tattoo-Studios. Die „800 m²“-Regel für Geschäfte entfällt, stattdessen gilt ab sofort, dass pro 20 Quadratmeter der Gesamtfläche nur eine Person Zutritt hat.
  • Spielplätze im Freien können geöffnet werden.
  • Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzungen bleibt grundsätzlich untersagt. Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann aber unter gewissen Voraussetzungen aufgenommen werden.
  • Zoologische Gärten, Tierparks sowie ähnliche Einrichtungen mit einem weitläufigen parkähnlichen Charakter im Freien dürfen geöffnet werden. Gebäude bleiben weiterhin für Besucher geschlossen.
  • Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen Räumlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
  • Auch der Hochschulbetrieb und Fahrschulunterricht sind unter Einhaltung der jeweiligen Hygieneanforderungen wieder zulässig

Verboten bleiben unter anderem der Betrieb von Hotelgewerbe, Reisebusreisen sowie der Betrieb von Saunas und Schwimmbädern, Kinos, Clubs und Diskotheken, Shishabars, Vereinsräumen, Fitnessstudios, sonstigen Vergnügungsstätten sowie Jugendhäusern und ähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme von sozialpädagogischen Einrichtungen. Den kompletten Text der Verordnung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: www.quierschied.de.

Bürgermeister Lutz Maurer begrüßt begrüßt die schrittweisen Erleichterungen für das private und öffentliche Leben im Saarland. „Es macht Mut zu sehen, dass es vorwärtsgeht. Natürlich stehen jede und jeder Einzelner in der Verantwortung, dass die Aufhebung der Beschränkungen nicht wieder zu einem deutlichen Anstieg der Infektionen führen. Es ist daher nach wie vor ratsam, soziale Kontakte im Sinne der eigenen Gesundheit und vor allem zum Schutz der Risikogruppen auf ein Minimum zu beschränken. Ich bin allerdings sehr zuversichtlich, dass sich die allermeisten wie schon in den vergangenen Wochen vorbildlich verhalten werden und wir so gemeinsam die Grundlage für weitere Erleichterungen und Lockerungen schaffen.“