Nachschlag!

Schlag nach. Mach mit. Schlag vor!

„Wer ist eigentlich dafür zuständig?“, „Warum musste das sein?“ oder „Warum geht das nicht anders?“ sind Fragen, die in der Bevölkerung in Hinblick auf Maßnahmen und Entscheidungen im behördlichen Umfeld immer mal wieder aufkommen. Je ärgerlicher ein Umstand, desto lauter. In der Rubrik „Nachschlag“ will die Gemeinde Quierschied diese und andere zentrale Fragen zu aktuellen Themen beantworten. Alle Beiträge werden HIER (einfach anklicken) eingestellt. Auch Vorschläge aus der Bevölkerung zu möglichen Themenschwerpunkten sind stets willkommen und werden per Email an mail@quierschied.de oder unter Tel.: 06897 961-102 entgegengenommen. Das Thema heute:

Straßensanierungen

Man kann sie sehen, hören und – wenn man ihnen nicht rechtzeitig ausweichen kann – auch spüren: Straßenschäden. Sie können über Nacht entstehen und treten je nach Jahreszeit und Witterungslage vermehrt auf. Manche werden kurzfristig beseitigt, andere bleiben wochen-, gar monatelang unangetastet und strapazieren die Nerven aller Verkehrsteilnehmenden. Doch wie kann es sein, dass manche Schäden nicht zeitnah repariert werden? Sie ahnen es: Das Geld spielt dabei die entscheidende Rolle. Die Frage der Zuständigkeit ist beim Thema „Straßensanierungen“ hingegen relativ schnell geklärt: Der Bund ist für Bundestraßen wie Autobahnen (Autobahn GmbH) zuständig, das Land (Landesbetrieb für Straßenbau LfS) für Landstraßen und die Gemeinde für die Gemeindestraßen.

Finanzierung

Bekanntermaßen ist das für viele Maßnahmen nötige Kleingeld in den meisten Kommunen im Saarland knapp. Investitionen müssen also auch im Bereich der Straßensanierung wohlüberlegt sein, Abwägungen bestimmen die Entscheidungsfindung.

Grundsätzlich bestimmt die Finanzkraft einer Kommune, wie viel Geld sie für Investitionen in das eigene Straßennetz aufwenden kann. Letztlich beschließt der Gemeinderat alljährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen, wie viele Mittel für die Instandhaltung von Straßen in den drei Gemeindebezirken in den Haushalt eingestellt werden. Dabei sind neben wirtschaftlichen Erwägungen auch Vorgaben wie beispielsweise zur Erfüllung des Saarlandpaktes (Rückführung der Kassenkredite) zu beachten.

Über die Eigenmittel hinaus kann es, wie in den vergangenen zwei Jahren geschehen, Zuschüsse des Landes für die Instandhaltung von Straßen geben. Eine direkte Kostenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger, wie es manchen Kommunen eine Straßenausbaubeitragssatzung ermöglicht, gibt es in der Gemeinde Quierschied nicht und die Einführung einer solchen ist auch nicht vorgesehen.

Durchführung

Es ist an den jeweiligen Ortsräten, die im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel möglichst bedarfsgerecht und effizient auf Maßnahmen in ihrem Gemeindebezirk zu verteilen. Hierzu werden in den drei Räten jährlich Prioritätenlisten angelegt, die die anstehenden Maßnahmen nach Dringlichkeit sortiert benennen. Die Gemeindewerke Quierschied sind für die Ausführung der Maßnahmen an den Gemeindestraßen zuständig. Das heißt: Sie schreiben größere Maßnahmen wie die Sanierung ganzer Straßenzüge öffentlich aus, beauftragen bei kleineren Schäden das Jahresvertragsunternehmen (derzeit: Jablonski & Busch GmbH) oder den Baubetriebshof der Gemeinde mit der Reparatur.

2024

Dank eines positiven Einmal-Effektes mit Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer hat die Gemeinde ihre Ausgaben für Straßensanierungen im Jahr 2024 deutlich erhöht. Hier kann, mit Zuschüssen des Landes, annähernd der dreifache Betrag des Vorjahres investiert werden. Aktuelle Maßnahmen sind stets auf Seite 4 des Quierschieder Anzeigers und online unter www.quierschied.de > Rathaus&Service > Baustellen und Sperrungen einzusehen. Hinweise auf neue Straßenschäden können Sie der Gemeinde jederzeit bequem online über den Mängelmelder (www.quierschied.de/maengelmelder) zukommen lassen. Kleinere Reparaturen werden möglichst zeitnah, größere eben gemäß der Prioritätenlisten erledigt.