Kürbisse nach Halloween nicht im Wald entsorgen!


In den Wald oder auf Felder sollte kein Obst und keine Kürbisse gebracht werden. Beides kann schimmeln und zu schweren gesundheitlichen Problemen bei Rehen und anderen Tieren führen. Das Verfüttern ist rechtlich verboten. Wildtiere sind grundsätzlich nicht auf eine Zufütterung angewiesen. Weder Speise- noch Zierkürbisse zählen außerdem zum natürlichen Nahrungsspektrum der meisten freilebenden Wildtiere.
Werden Wildtiere wie Füchse, Wildschweine etc. angefüttert, kann dies zudem dazu führen, dass sie ihre natürliche Scheu vor Menschen verlieren und auf Dauer lästig oder zur Gefahr werden. Aus Tierschutzsicht ist daher von einer Fütterung von Wildtieren grundsätzlich abzuraten.
Die Naturschutzbeauftragten in der Gemeinde Quierschied,  Stefan Kees (Quierschied), Torsten Heintz (Fischbach-Camphausen) und Tim Rozenski (Göttelborn), appellieren deshalb einhellig, Obst und Kürbisse entweder über die Biotonne oder über den Kompost zu entsorgen.