Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal für das Jahr 2023

Nachstehend wird die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach- /Fischbachtal für das Jahr 2023 öffentlich bekannt gemacht.

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat die Haushaltssatzung 2023 des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal mit Schreiben vom 27.07.2023 zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ist der Haushaltsplan ab dem Tag dieser Veröffentlichung an 7 Tagen während der Dienstzeit (montags – donnerstags von 10:00 bis 17:30 Uhr) im Sekretariat der Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal (Sulzbachtalstraße 126, 66280 Sulzbach/Saar) öffentlich ausgelegt.

Sulzbach/Saar, den 23.08.2023

Der Verbandsvorsteher
(Michael Adam)

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit und der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG- hat die Zweckverbandsversammlung am 24.01.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 690.216,00 €
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 685.413,00 €
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf 4.803,00 €

2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf 0,00 €
den Einzahlungen aus FinanzierungstÇäigkeit auf 0,00 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €

Die Zweckverbandsumlage der Stadt Sulzbach
wird aufgrund des 8 10 der Zweckverbandssatzung auf 196.091,00 €
und die Zweckverbandsumlage der Gemeinde Quierschied auf 135.000,00 €
festgesetzt.

§2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§3

VerpflichtungsermÇchtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der HÑchstbetrag der Kredite zur LiquiditÇtssicherung wird festgesetzt auf 50.000,00 É.

§5

Es gilt der von der Zweckverbandsversammlung am 24.01.2023 beschlossene Stellenplan.

 

Sulzbach/Saar, den 24.01.2023

Der Verbandsvorsteher
(Michael Adam)