FGTS bietet Grundschul-Notbetreuung in den Sommerferien an

+++ Stand 10. Juni 2020 +++

 

 

Die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderungs-Gesellschaft (ABG) wird am Standort der Grundschule Lasbach eine Ferienbetreuung als Notbetreuung (von 8 Uhr bis 16 Uhr) anbieten. Diese kann von Schülerinnen und Schülern der Grundschule Lasbach und der Grundschule Fischbach-Göttelborn in Anspruch genommen werden. Für Kinder, die nicht in der FGTS angemeldet sind, muss für jede Woche Betreuung ein Kostenbeitrag von 30 Euro gezahlt werden. Für die Genehmigung des Notbetreuungsplatzes gelten die gleichen Kriterien wie für die bisherige Notbetreuung (s. unten).

 

Der Antrag für die Notbetreuung in den Ferien (Download beginnt beim Draufklicken!) ist mit der entsprechenden Arbeitgeberbescheinigungbis 22. Juni 2020 zu stellen. Die Anträge können ausgefüllt per E-Mail an i.wagner@quierschied.de, per Post an die Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1, 66287 Quierschied gesandt oder im Briefkasten im Rathaus eingeworfen werden. Nur vollständig eingereichte Unterlagen können bearbeitet werden. Über die Anträge entscheidet wie bisher die Gemeinde als Schulträger.

 

Wie bisher gilt, dass Kinder an der Notbetreuung nur auf Antrag teilnehmen können und nur, wenn eine häusliche oder sonstige private Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist. Der Bedarf muss nachvollziehbar durch eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers begründet sein. Eine Aufnahme kann nur im Rahmen der freien Platzkapazitäten erfolgen.

 

Das Angebot der Notbetreuung richtet sich

· insbesondere an Erziehungsberechtigte, die in der Daseinsfürsorge tätig sind, unabhängig davon, ob ein oder beide berufstätige Erziehungsberechtigte diesen Berufsgruppen angehören. Zu diesen Berufsgruppen zählen z. B. Polizei, hauptberufliche Feuerwehr, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienste, ambulante und stationäre Pflegedienste, medizinische Einrichtungen, Apotheken, stationäre Betreuungseinrichtungen, die Produktion und Versorgung von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs, kritische Infrastruktur sowie

· unabhängig von diesen Berufsgruppen an berufstätige Alleinerziehende und andere Erziehungsberechtigte.

 

Die Notbetreuung ist auch Kindern zugänglich, für die die Schulleitungen eine Teilnahme an der Notbetreuung empfehlen.

 

+++ Stand:  4. Mai 2020 +++

Notbetreuung in den Kitas und Schulen wird veränderter Bedarfslage angepasst

 

 

Mit Blick auf die schrittweise Wiederaufnahme des wirtschaftlichen Lebens ist mit einer Steigerung der Nachfrage nach Plätzen in der Notbetreuung der Kitas und Schulen zu rechnen. Die Kitas der Gemeinde Quierschied sowie die Grundschulen in der Gemeinde prüfen aktuell auf Basis der Vorgaben, ob und in welchem Umfang eine Ausweitung der Notbetreuung - also eine Erhöhung der Anzahl der Gruppen - ab 4. Mai 2020 möglich ist. Hierbei müssen die örtlichen Gegebenheiten und insbesondere die Einhaltung der erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen berücksichtig werden. In den Gruppen der Notbetreuung können nach wie vor nur jeweils fünf Kinder einen Platz erhalten.

 

Wie bisher gilt, dass Kinder an der Notbetreuung nur auf Antrag teilnehmen können und nur, wenn eine häusliche oder sonstige private Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist. Der Bedarf muss nachvollziehbar begründet sein, vorzugsweise durch eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers. Eine Aufnahme kann nur im Rahmen der freien Platzkapazitäten erfolgen.

 

Das Angebot der Notbetreuung richtet sich

 

Ø insbesondere an Erziehungsberechtigte, die in der Daseinsfürsorge tätig sind, unabhängig davon, ob ein oder beide berufstätige Erziehungsberechtigte diesen Berufsgruppen angehören. Zu diesen Berufsgruppen zählen z. B. Polizei, hauptberufliche Feuerwehr, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienste, ambulante und stationäre Pflegedienste, medizinische Einrichtungen, Apotheken, stationäre Betreuungseinrichtungen, die Produktion und Versorgung von Lebensmitteln des täglichen Bedarfs, kritische Infrastruktur sowie

 

Ø unabhängig von diesen Berufsgruppen an berufstätige Alleinerziehende und andere Erziehungsberechtigte.

 

Die Notbetreuung soll auch Kindern und Jugendlichen zugänglich sein, für die die Jugendhilfe eine Teilnahme an der Notbetreuung empfehlen.

 

Die Notbetreuung in den Kitas der Gemeinde erfolgt täglich von 07.00 bis 17.00 Uhr, an den Grundschulen von 08.00 bis 16.00 Uhr.

 

Die jeweiligen Anträge auf Aufnahme in die Notbetreuung der Kitas und Grundschulen sind finden Sie hier: 

Aktueller Antrag zur Notbetreuung in Kitas. (Download beginnt beim Draufklicken!)

Aktueller Antrag zur Notbetreuung in Schulen. (Download beginnt beim Draufklicken!)

Hier finden Sie außerdem die auszufüllende Bescheinigung des Arbeitgebers.

 

Die Anträge können ausgefüllt per E-Mail an i.wagner@quierschied.de, per Post an die Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1, 66287 Quierschied gesandt oder im Briefkasten im Rathaus eingeworfen werden.

 

Über die Anträge für die Kitas entscheidet das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken, über die Anträge für die Grundschulen die Gemeinde Quierschied als Schulträger.