Das Gaswerk Illingen informiert

 

1. Ablesung der Gas- und Wärmezähler:

Die Gas- und Wärmezähler werden auch in diesem Jahr wieder vom Ableseteam des Gaswerkes Illingen persönlich abgelesen.

Auch in der aktuell besonderen Situation haben wir uns entschieden weiter für Sie vor Ort da zu sein. Unsere Ableser tragen natürlich einen Mund-Nasenschutz und sind angewiesen die aktuell gültigen Hygienevorschriften und Abstandsregel strikt einzuhalten.

An folgenden Terminen werden im Netzgebiet des Gaswerkes Illingen die Gas- und Wärmezähler abgelesen:

Göttelborn    vom    21.11.2022     bis     10.12.2022

Wir bitten alle Netzkunden -dazu zählen auch Kunden, die nicht vom Gaswerk Illingen versorgt werden-, den Beauftragten des Gaswerkes Illingen, die sich entsprechend ausweisen können, den ungehinderten Zugang zu den Zählern zu ermöglichen.

Wir versuchen alle Kunden persönlich anzutreffen. Die Kunden, die während der Ablesezeit nicht zu erreichen sind, bitten wir den Zählerstand selbst abzulesen und uns telefonisch oder schriftlich bis zum 15.12.2022 mitzuteilen. Gerne auch über unsere Internetseite unter www.gaswerk-illingen.de. Vielen Dank.

Liegt uns bis zu zum 15.12.2022 kein Zählerstand ihrer Abnahmestelle vor, wird dieser aufgrund vorliegender Prognose-Werte zum 31.12.2022 rechnerisch ermittelt.

Alle uns vorliegenden Zählerstände werden auf den 31.12.2022 unter Berücksichtigung der Wetterdaten (Gradtagzahlen) hochgerechnet. Die Erstellung der Jahresrechnung für das Jahr 2022 erfolgt auf Basis des hochgerechneten Zählerstandes.   

Sie erreichen uns unter:

Gaswerk Illingen
Eisenbahnstraße 7
66557 Illingen
Telefon: 06825/93260
Telefax: 06825/495066
E-Mail:
Internet: www.gaswerk-illingen.de

Öffnungszeiten Kundenservice:

Montag            
Dienstag-Donnerstag   
Freitag  
08:00 – 18:00 Uhr
08:00 – 16:00 Uhr
07:00 – 13:00 Uhr

2. neue Preise für Erdgas und Wärme beim Gaswerk Illingen ab dem 01.01.2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gaswerk Illingen hat in ihrer Sitzung
vom 04.10.2022 beschlossen, die Arbeitspreise für die Grund-Versorgung mit Erdgas,
die Sonderpreise sowie die Arbeitspreise für die Versorgung mit Wärme u. den Tarifpreis
für Kartenzähler ab dem 01.01.2023 wie folgt festzulegen.    
                
Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht gültig ab 01.01.2023


 

3. Dezemberhilfe (Soforthilfe)

kein Einzug des Abschlags Dezember 2022 bei Gas und Wärme

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden:

Gaskundinnen und Gaskunden erhalten für den Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.  Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs (Verbrauch 2021), multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis plus dem Grundpreis für einen Monat. Diese Erstattung erhalten auch alle, die eine jährliche Vorauszahlung geleistet haben.

In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag als zusätzliche Zahlung verrechnet.

vereinfachtes Beispiel Dezember-Soforthilfe Gaskunde:

Prognostizierter Jahresverbrauch September 2022 (Jahresverbrauch 2021): 24.000 kWh

24.000 kWh / 12 = 2.000 kWh x 5,618 Cent brutto /kWh (ComfortGas Garantiepreis) = 112,36 €/brutto

Durchschnittlicher Monatlicher Grundpreis: 13,10 €/brutto (Nennwärmeleistung 15-20 KW)

Gutschrift Dezember-Soforthilfe inkl. Grundpreis: 138,06 €/brutto.

Da das Gaswerk Illingen für das komplette Jahr 2022 nur 7% MwSt. berechnet, beinhaltet die Bsp.-Rechnung ebenfalls den Steuersatz von 7 %. 

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Zudem plant die Bundesregierung im Frühjahr 2023 eine weitere Entlastung über die sogenannte Gaspreisbremse: Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.

Da dies jedoch von der Bundesregierung noch nicht endgültig beschlossen ist, können wir hierüber leider noch keine detaillierten Auskünfte geben.

Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen.

Wärmekunden haben ebenfalls einen Anspruch auf Gewährung der Soforthilfe:

Die Höhe der zu leistenden Kompensation beträgt 120 % des Betrages der im September 2022 an uns geleisteten monatlichen Abschlagszahlung.

Vereinfachtes Beispiel Wärmekunde:
Kunde, mit welchem die Zahlung eines Septemberabschlags in Höhe von 200 € vereinbart wurde:
Endgültiger Entlastungsbetrag für Dezember:     200 € + 20 % (40 €) = 240 €.

Weitere und ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage (www.gaswerk-illingen.de), Kundenservice Tel. 06825/93260.
Bleiben Sie gesund.

Ihr Team vom Gaswerk Illingen