1. Änderungssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Quierschied
Aufgrund des § 8 des Gesetzes über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz – BestattG) in der Fassung vom 22. Januar 2021 (Amtsbl. I 2021, 226) zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) und des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682) zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) wird auf Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Quierschied vom 29.09.2022 die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Quierschied wie folgt geändert:
§ 1
In § 16 Abs. 3 wird nach Satz 3 eingefügt:
„Der Ersterwerb eines Nutzungsrechts innerhalb eines gärtnerbetreutem Grabfeldes ist vor Eintritt eines Beisetzungsfalles möglich und bedarf der Zustimmung durch den/die von der Dauergrabpflege-Treuhandstelle Saarländischer Friedhofsgärtner e.G. beauftragte/n Gärtner/in.“
§ 2
In § 16 Abs. 6 wird Satz 4 eingefügt:
„Die Grabstellen werden ohne Abstände bzw. Abgrenzungen hergestellt. Die Größen der Grabstellen können aufgrund von Sonderformen der Grabfelder (z. B. Kreis) geringfügig von den Maßen in Abs. 2 und 3 abweichen.“
§ 3
In § 23 wird folgender Absatz 2 lit. c) eingefügt:
„stehende Grabmale auf Urnenreihen- und Urnenfamiliengrabstätten innerhalb eines gärtnerbetreuten Grabfeldes 0,70 m hoch (kein Sockel zulässig) und 0,60 m breit. Sonderformen (z. B. Kugel) unterliegen der Einzelfallprüfung.“
§ 4
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Quierschied, 30.09.2022
Der Bürgermeister
gez.
Lutz Maurer
Hinweis nach § 12 Abs. 4 KSVG:
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Quierschied wurden mit Bescheid vom 17.10.2022 – AZ: E6/4812-031#003 durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gem. § 8 Abs. 3 BestattG genehmigt.