Vogelgrippe im Saarland

Im Saarland sind bereits mehrere Wildvögel an der Vogelgrippe verstorben. Nun steht fest: Mindestens ein toter Kranich war mit dem für die Tiere hochgefährlichen H5N1-Virus infiziert. Das saarländische Umweltministerium hat daher vergangene Woche eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. „Zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel hat das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) am 29. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel und tritt ab dem 30. Oktober in Kraft. Sie gilt bis zur schriftlichen Aufhebung durch das LAV. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung besagt, dass sämtliche privat und gewerblich gehaltenen Vögel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen“, heißt es unter anderem in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Weitere Informationen und die vollständige Allgemeinverfügung sind auf der Internetseite des Umweltministeriums unter www.saarland.de/mukmav zu finden.

Tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel, Greifvögel und Zugvögel, sollten umgehend unter Angabe des Fundortes dem Landesamt für Verbraucherschutz (Konrad-Zuse-Straße 11, 66115 Saarbrücken) telefonisch unter 0681 9978-4500 oder per E-Mail an tiergesundheit@lav.saarland.de gemeldet werden.