Neue Entschädigungsregelung stärkt Ehrenamt in den saarländischen Feuerwehren

 

Zum 1. Januar 2026 tritt die reformierte Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft – mit fairen Anpassungen, die Verantwortung anerkennen und das Ehrenamt stärken.

Nach mehr als zehn Jahren ohne grundlegende Anpassung werden die Entschädigungen behutsam aktualisiert. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Bezahlung, sondern um die Anerkennung des zusätzlichen Aufwands, der mit Verantwortung, Führung und besonderen Aufgaben im Feuerwehrdienst verbunden ist.

Im Mittelpunkt der Neuregelung stehen die kommunalen Feuerwehren, die das Rückgrat des Brandschutzes im Saarland bilden. Funktionen mit hoher Verantwortung an der Basis werden gezielt gestärkt. So erhalten Wehrführerinnen und Wehrführer künftig eine monatliche Entschädigung von 300 Euro statt bislang 220 Euro, ergänzt um einen Zuschlag je Löschbezirk. Auch die Löschbezirksführerinnen und Löschbezirksführer erfahren eine deutliche Aufwertung: Die Entschädigung wird auf ein neues Mindestniveau angehoben und damit die besondere Verantwortung dieser zentralen Führungsfunktion vor Ort klar anerkannt.

Darüber hinaus werden für zahlreiche weitere Funktionen – vom Löschabschnitt über die Jugend- und Ausbildungsarbeit bis hin zur Geräte- oder Funkbetreuung – die Mindestbeträge angehoben.

In den meisten Fällen bewegen sich diese Anpassungen im überschaubaren zweistelligen Eurobereich und bleiben damit klar im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements.

Die neue Verordnung sorgt zudem für mehr Fairness und Transparenz. Wer eine Funktion vertritt, erhält künftig grundsätzlich die hälftige Entschädigung. Bei unverschuldeter, dienstbedingter Verhinderung – etwa infolge eines Einsatzes – ruht der Anspruch nicht mehr. Erstmals wird außerdem verbindlich festgeschrieben, dass die Entschädigungssätze regelmäßig überprüft werden.

Innenminister Reinhold Jost: „Die saarländischen Feuerwehren leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Menschen im Land. Mit der neuen Feuerwehrentschädigungsverordnung, die zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, trägt das Innenministerium den gestiegenen Anforderungen im Feuerwehrdienst Rechnung und setzt ein klares Zeichen der Wertschätzung für dieses Engagement. Diese Reform steht zugleich für Respekt gegenüber allen Hilfsorganisationen, die sich mit großem Einsatz für das Gemeinwohl engagieren. Die neue Verordnung stärkt das Ehrenamt – maßvoll, fair und zukunftsorientiert.“

In diesem Rahmen wird auch die monatliche Entschädigung für den Landesbrandinspekteur auf 1.300 Euro angepasst. Dieses Amt ist mit landesweiten Koordinierungs- und Führungsaufgaben verbunden, die weit über den normalen Feuerwehrdienst hinausgehen. Zugleich werden erstmals auch ständige Vertreterinnen und Vertreter systematisch berücksichtigt.