Führerschein-Umtausch

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Die Umstellung geschieht stufenweise. Die nächste Frist betrifft Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum der Jahre 1999 bis 2001 (vgl. Vorderseite des alten Führerscheins im Feld 4a). Hier muss der Umtausch bis 19. Januar 2026 erfolgen. Es wird gebeten, hierzu rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren – beispielsweise online unter www.quierschied.de/termin oder unter Tel.: 06897 961-0.