Aus dem Gemeinderat

Am Donnerstag, 10. September 2026, fand in der Q.lisse die 23. Sitzung des Gemeinderates statt. Im Mittelpunkt des Abends stand eine gute Nachricht zur neuen Kita St. Barbara: Die Finanzierung steht, und dank intensiver Verhandlungen der Verwaltung fällt der verbleibende Eigenanteil der Gemeinde deutlich geringer aus als noch im August befürchtet. Daneben beschloss der Rat die Aufhebung eines mehr als 45 Jahre alten Bebauungsplans und ließ sich ausführlich über die Arbeit der pädagogischen Gesamtleitung der gemeindlichen Kindertagesstätten berichten.

Unter Tagesordnungspunkt 2 beschloss der Rat einstimmig, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Q 500 „Auf der Brach" einschließlich aller fünf Teiländerungen einzuleiten. Der Plan stammt aus dem Jahr 1979; das Gebiet ist inzwischen nahezu vollständig bebaut, der ursprüngliche Zweck des Plans damit erfüllt. Viele Festsetzungen von damals – etwa detaillierte Vorgaben zur Farbe von Dacheindeckungen – sind heute nicht mehr zeitgemäß und schränken Eigentümerinnen und Eigentümer sowie künftige Nachnutzer unnötig ein. In der Vergangenheit hatten entsprechende Änderungswünsche wiederholt Ortsrat und Bauausschuss beschäftigt; mit der Aufhebung entfällt dieser Aufwand künftig. Der Entwurf wurde gebilligt und für das weitere Verfahren freigegeben, die vorbereitenden Verfahrensschritte übernimmt die Kernplan GmbH. Der Entwurf wird nun öffentlich ausgelegt; parallel werden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden beteiligt.

Unter Tagesordnungspunkt 3 informierte Bürgermeister Lutz Maurer den Rat über das Ergebnis der Verhandlungen zur Finanzierung der neuen Kindertagesstätte St. Barbara am Medicus Gesundheitszentrum. Das Ministerium für Bildung und Kultur hat den finalen Prüfvermerk vorgelegt: Die anerkannten zuwendungsfähigen Kosten wurden gegenüber der vorläufigen Prüfung deutlich auf 7.115.719,08 Euro angehoben. Davon trägt die Gemeinde Quierschied mindestens 2.613.000 Euro, das Ministerium für Bildung und Kultur übernimmt 2.846.288 Euro und der Regionalverband Saarbrücken nach aktuellem Stand 2.134.716 Euro. Zugleich bestätigte das Ministerium, dass die Gesamtkosten, also inkl. Grundstück und Baunebenkosten von 8,71 Millionen Euro als wirtschaftlich und der Sache angemessen anerkannt werden. Hinzu kommt eine schriftlich zugesagte Bedarfszuweisung des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport in Höhe von 900.000 Euro. Damit verbleibt eine Deckungslücke von höchstens 215.997 Euro – ein Bruchteil dessen, was im August noch im Raum stand. Um zu klären, wer diese Lücke schließt, werden aktuell noch Gespräche mit dem Regionalverband Saarbrücken geführt. Der Bürgermeister wurde einstimmig ermächtigt, den Prüfvermerk gegenüber dem Ministerium zu bestätigen. Über das Ergebnis der noch laufenden Gespräche mit dem Regionalverband Saarbrücken wird der Rat in der nächsten Sitzung informiert. Eine weitere gute Nachricht für die Gemeinde: Für neu geschaffene Plätze in dritter Trägerschaft übernimmt der Regionalverband zudem den Personalkostenanteil im Ü3-Bereich, was die Gemeinde jährlich um rund 80.000 Euro entlastet. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigungen ist der Betriebsbeginn der Kita St. Barbara für den 1. Oktober 2026 vorgesehen.

Unter Tagesordnungspunkt 4 berichtete Nicole Christmann, pädagogische Gesamtleitung der gemeindlichen Kindertagesstätten, auf Wunsch des Gemeinderates über ihr Aufgabenspektrum. Sie verantwortet drei kommunale Einrichtungen sowie die Großtagespflegestelle „Krümelkiste“ mit insgesamt 70 Mitarbeitenden und 327 betreuten Kindern. Zusätzlich koordiniert sie die Zuweisung von Betreuungsplätzen für alle Kindertagesstätten in Quierschied – also auch für die kirchlichen Einrichtungen. Seit 2024 wurden unter anderem monatliche Leitungsrunden, regelmäßige Standortgespräche und trägerübergreifende Arbeitsgruppen eingeführt. Am Beispiel der Villa Regenbogen schilderte sie einen gelungenen Qualitätsentwicklungsprozess, an dessen Ende ein offenes Konzept mit einer zusätzlichen Gruppe für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf steht. Weitere Schwerpunkte sind die Kooperation mit einer fest installierten, aber unabhängigen Fachberatungsstelle, gezielte Fortbildungen in den Bereichen Sprachbildung, Inklusion, Kinderschutz und Praxisanleitung sowie eine engere Netzwerkarbeit, etwa mit der Lebenshilfe Fischbachtal/Sulzbachtal. In der Woche nach der Sitzung fand erstmals ein gemeinsamer pädagogischer Tag aller Einrichtungen statt; vorbereitet wird außerdem die Einführung von Kinderparlamenten. Der Tagesordnungspunkt diente der Information, ein Beschluss war nicht erforderlich.

Unter Mitteilungen und Anfragen zog Bürgermeister Maurer eine positive Bilanz der soeben beendeten Freibadsaison und informierte über ein neu aufgelegtes Landesförderprogramm für kommunale Schwimmbäder. Ausführlich informierte der Bürgermeister anschließend über das neu aufgelegte Schwimmbadsanierungsprogramm des Landes, das für die Zukunft des Quierschieder Freibades von großer Bedeutung ist. Insgesamt stehen landesweit 113,5 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert wird grundsätzlich eine Einrichtung je Kommune, und zwar nur dann, wenn eine technische oder energetische Sanierungsbedürftigkeit tatsächlich gegeben ist – reine Angebotserweiterungen oder Komfortmaßnahmen sind ausdrücklich ausgenommen. Die anerkannten Kosten sind auf 11,35 Millionen Euro je Einrichtung gedeckelt. Die Förderquote setzt sich aus einem Grundstock von 30 Prozent der erforderlichen Bedarfe zusammen, der sich durch verschiedene Zuschläge auf maximal 55 Prozent erhöhen kann: bis zu 20 Prozentpunkte für existenzbedrohte Bäder, jeweils bis zu 10 Prozentpunkte für Hallenbäder und Lehrschwimmbecken sowie jeweils bis zu 5 Prozentpunkte für touristisch relevante Bäder, für das Vereinsschwimmen und für Bäder mit einem großen Einzugsgebiet. Für Quierschied greifen die drei letztgenannten Kriterien nicht. Auch die Zuschläge für Hallenbäder und Lehrschwimmbecken kommen für unser Freibad nicht in Betracht. Es verbleibt damit zunächst der Grundstock von 30 Prozent – wird das Quierschieder Freibad jedoch als existenzbedrohtes Bad anerkannt, sind bis zu 50 Prozent Förderung erreichbar. Im Mittelpunkt der Quierschieder Planungen steht daher die Erneuerung der Beckenfolie als vorrangige und für den Fortbestand des Bades entscheidende Maßnahme. Hinzu kommen zwei Bundesprogramme: Beim ersten wurde die Gemeinde nicht berücksichtigt, beim zweiten steht die Entscheidung noch aus. Da eine Kombination mehrerer Förderprogramme ausdrücklich möglich ist, könnte sich der kommunale Eigenanteil dadurch weiter verringern. Das Land hat vorgesehen, das Programm bis Ende 2027 zu evaluieren. Sollten die Mittel bis Ende 2029 nicht vollständig gebunden sein, wird über eine Neuausrichtung der Kriterien beraten. Die Verwaltung wird für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Planung, Bauwesen und Liegenschaften eine Übersicht zum weiteren Vorgehen und zur Antragstellung erarbeiten.

Beim neuen Feuerwehrgerätehaus brachten eine Besichtigung eines vergleichbaren Neubaus in Rheinfelden sowie ein mehrstündiger Workshop mit Feuerwehr, Bauamt und Architekt wertvolle Erkenntnisse für die weitere Planung und für logistische Abläufe. Sehr erfreulich verlief zudem das dritte Quierschieder Wirtschaftsforum auf dem Gelände der Firma BBL in Göttelborn, an dem Industrieunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten sowie ein Vertreter der mit der Projektentwicklung im Gewerbegebiet Göttelborn betrauten Firma teilnahmen. Abschließend wies der Bürgermeister auf die Regionalforen des EVS am 27. und 28. Oktober hin, bei denen der Wirtschaftsplan des EVS vorgestellt und erläutert wird und bittet die Ratsmitglieder um rege Beteiligung.