Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat darüber informiert, dass der Bundesrat am 30. Januar 2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt. Die wesentlichen Inhalte der Verordnung sind:
1. Gebühren
Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen:
46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
2. PIN-Brief bei Personen unter 10 Jahren
Bei der Beantragung von Personalausweisen für Personen unter zehn Jahren wurden Erleichterungen im Verfahren beschlossen. Personen unter zehn Jahren erhalten bei der Beantragung keine PIN und PUK ausgehändigt. Grund hierfür ist, dass die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises erst nach Vollendung des 16. Lebensjahrs aktivierbar ist. Der Antragsteller, der zum Zeitpunkt der Beantragung unter zehn Jahre alt ist, wird für die gesamte Gültigkeitsdauer des sechs Jahre gültigen Ausweisdokuments diese Funktion nicht nutzen können.
3. PIN-Rücksetz- und -Aktivierungsdienst
Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (PRSD) wurde aus Kostengründen im Januar 2024 eingestellt. Die ursprünglich verfolgte Lösung, den PRSD sofort zu aktivieren, indem der Antragsteller die Kosten durch Zahlung einer Gebühr (13,33 Euro) deckt, fand keine Mehrheit im Bundesrat. Deshalb wird der bis dato projektierte PRSD mit Bezahlfunktion bis auf Weiteres nicht zur Verfügung stehen können.
Der Bund (BMDS) arbeitet an einer volldigitalen Lösung des PRSD. Es ist vorgesehen, den PRSD übergangsweise für einen bestimmten Zeitraum voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2026 für Bürgerinnen und Bürger wieder kostenfrei anzubieten, die erforderlichen Abstimmungen hierzu laufen bereits. Zudem wird geprüft, ob zwischenzeitlich weitere Angebote zusätzlich zur PIN-Rücksetzung vor Ort bei den Bürgerämtern zur Verfü- gung gestellt werden können.
4. Wohnortaktualisierung Reisepass
Bund und Länder einigten sich darauf, die Notwendigkeit einer Aktualisierung der Wohnortangabe im Reisepass mit einer noch zu schaffenden Gesetzesänderung zu bewirken. Die diskutierte Option, bis zur geplanten Gesetzesänderung die Wohnortaktualisierung temporär auf Wunsch auszugestalten und so die Aufwände in den Behörden zu reduzieren, fand im Ergebnis keine Mehrheit.
