Öffentliche Bekanntmachung zu den Nutzungs- und Beisetzungsrechten an den in der Örtlichkeit

Die Nutzungs- und Beisetzungsrechte an den in der Örtlichkeit gekenn-zeichneten Familien- und Urnenfamiliengrabstätten auf dem Friedhof im Gemeindebezirk Quierschied sind zwischenzeitlich abgelaufen bzw. enden spätestens am 15. Februar 2026. Diese Grabstätten werden daher zur Einebnung aufgerufen und nach der Einebnung zur späteren Wiederbelegung hergerichtet.

Als letzten Termin für die Beseitigung der Grabaufbauten, des Grabzubehörs und des Grabschmuckes hat die Gemeinde den 06. März 2026 bestimmt. Nach Ablauf dieser Frist nicht abgeräumte Denkmäler, Einfriedungen und sonstige bauliche Anlagen werden von der Gemeinde entfernt.

Aus rechtlichen Gründen ist die Kennzeichnung der aufgerufenen Grabstellen erforderlich. Es wird daher um Verständnis für die Plakatierung der Grabsteine gebeten.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 1 (Ortspolizeibehörde), 66287 Quierschied oder unter der Telefon-Nummer (06897) 961 129.

Quierschied, 27.11.2025

gez.:

Lutz Maurer (DS)

Bürgermeister