„Erben mit warmer Hand“, indem insbesondere das Eigenheim lebzeitig auf die Kinder übertragen wird, wobei hier die vielfältigen erb-und pflichtteilsrechtlichen sowie steuerlichen und sozialrechtlichen Bezüge kurz aufgezeigt werden und schwerpunktmäßig auf die rechtliche Absicherung der Übergeber, z.B. durch Nießbrauch oder Wohnrechtsvorbehalt, eingegangen wird.
Anmeldung erforderlich über www.vhs-saarbruecken.de
Infos unter (0681) 506-4343

