ALLRIS - Auszug

23.06.2022 - 3 Anpassung der Umlage der Gemeinde Quierschied f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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BGM Maurer führt unter Bezugnahme auf die Sitzungsvorlage und deren Anlagen in den Tagesordnungspunkt ein. Der Gemeinderat sei aufgefordert darüber zu entscheiden, ob sich die Gemeinde Quierschied eine Beteiligung an den jährlichen Tarifsteigerungen der Beschäftigten des Zweckverbandes vorstellen könne. Der seit 2017 festgelegte Deckel r die Umlagenbeteiligung in Höhe von 135.000€ pro Jahr stehe damit erneut zur Diskussion.

 

Gestern habe der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal getagt und den Punkt vorberaten. In der Sitzung sei man zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beschluss r die Zweckverbandsversammlung der Musikschule als Stellungnahme formuliert werden solle, auf die er später im Detail eingehen werde. Trotz Vorberatung im Ausschuss chte er auch im Gemeinderat noch mal tiefer in das Thema einsteigen. Ergänzend erwähnt er, dass parallel zur heutigen Gemeinderatssitzung auch der Stadtrat in Sulzbach tage. Der Stadtrat habe über das weitere Vorgehen in Bezug auf den Zweckverband Musikschule zu entscheiden und dazu in der entsprechenden Sitzungsvorlage fünf Möglichkeiten skizziert.

Die Vorlage der Stadt Sulzbach sei den Ratsmitgliedern vor der Sitzung als Tischvorlage ausgeteilt worden. BGM Maurer erklärt, dass er damit beginnen wolle, die Vorlage der Stadt Sulzbach zu verlesen. Die Vorlage beinhalte fehlerhafte Darstellungen. Auf diese habe er den Bürgermeister von Sulzbach noch vor der Sitzung aufmerksam gemacht und diese auch kommuniziert.

Alsdann verliest BGM Maurer die Beschlussvorlage der Stadt Sulzbach und erörtert im Detail eben diese fehlerhaften und irreführenden Darstellungen. Seiner persönlichen Einschätzung nach werde mit hoher Wahrscheinlichkeit im Stadtrat Sulzbach die „ndigung des Zweckverbandes“ zum 31.12.2023 (die im Papier aufgeführte Möglichkeit Nr. 5) beschlossen.

 

Anschließend erläutert BGM Maurer detailliert die Vorgehensweise im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Personal und erinnert noch mal daran, dass im Jahr 2016 die Initiative ein Konsolidierungskonzept zu erstellen von der Gemeinde Quierschied angestoßen worden sei. Viele der geplanten Konsolidierungsschritte hätten auch umgesetzt werden können und im Ergebnis dazu geführt, dass Einsparpotentiale realisiert werden konnten. Davon habe auch und gerade die Stadt Sulzbach profitiert.

 

Die von Seiten der Stadt Sulzbach geforderte Erhöhung der Umlage der Gemeinde Quierschied werde ausschließlich mit Personalkostensteigerungen (Tariferhöhungen)

begründet. Entsprechendes Zahlenwerk solle dies belegen.

Der Nachweis, dass gestiegene Personalkosten eine Erhöhung der Umlage für die Gemeinde Quierschied rechtfertigen, habe aber nach intensiver Prüfung und Beschäftigung mit dem Zahlenwerk nicht schlüssig dargelegt werdennnen. Weder aus dem aktuellen Haushalt noch aus den Jahresabschlüssen des Zweckverbandes könnten die Personalkostensteigerungen nachvollzogen werden. Die Personalkosten seien im Zeitraum von 2017 bis 2020 nicht gestiegen, sondern in Summe sogar um 72.800 € gesunken. Davon habe ausschließlich die Stadt Sulzbach profitiert. Daher könnten Tarifsteigerungen nicht alleine mit der Gemeinde Quierschied heimgehen.

 

Des Weiteren müsse nochmals zur Sprache gebracht werden, dass mehr als 50 % der Musikschüler nicht aus Sulzbach oder Quierschied kämen und somit nicht an der Finanzierung der Musikschule beteiligt seien. Drittstärkste Gruppe beispielsweise seien Schüler aus der Stadt Friedrichsthal. Eine Kontaktaufnahme mit der Verwaltungsspitze in Friedrichsthal in dieser Sache sei bereits erfolgt. Es sei Offenheit und Bereitschaft r eine Kostenbeteiligung signalisiert worden. Auch beim Regionalverband habe man nachgefragt, ob ein Zuschuss vorstellbar sei. Auch von dessen Seite sei signalisiert worden, dass dies vorstellbar, bislang aber nie ein Antrag gestellt worden sei.

 

Bei den aktuell erstmalig seit 9 1/2 Jahren angedachten Anpassungen der Schulentgelte sehe man eine deutliche soziale Ungerechtigkeit. Während bei den Kleinsten das monatliche Schulentgelt um 43 % erhöht werden soll, sei geplant, die Erhöhung bei den Erwachsenen nur um 3,9 % ansteigen zu lassen. Hier wünsche man sich eine angemessenere und gerechtere Erhöhung und werde dazu in der Zweckverbandsversammlung auch konkrete Ansätze vorschlagen.

 

Hinzu käme außerdem, darauf sei im Ausschuss hingewiesen worden - dass man dem Wunsch der Gemeinde Quierschied mehr Veranstaltungen in Quierschied durchzuführen, nicht nachgekommen sei. Im Jahr 2020 hätte von den 14 Veranstaltungen der Musikschule keine einzige in Quierschied stattgefunden.

 

Unstrittig sei, dass Quierschied am Erhalt der Musikschule interessiert sei, und daher habe die Verwaltung einen 9-Punkte-Plan erarbeitet, welcher die wirtschaftliche Situation der Musikschule deutlich verbessern könne.

 

Die Maßnahmen beträfen im Wesentlichen die folgenden drei Bereiche:

 

        Prüfung und Beantragung von Fördermöglichkeiten

 

        Anpassung der Schulentgelte

 

        Anpassung der Strukturen

 

 

Die 9-Punkte hen konkret wie folgt aus:

 

  1. Beantragung einer jährlichen Zuwendung beim RV Saarbrücken

 

  1. Beantragung einer jährlichen Zuwendung beim Kultusministerium über den jährlichen Landeszuschuss hinaus

 

  1. Antrag bei der Stad Friedrichsthal wegen Unterstützung der Musikschule

 

  1. here Beiträge für Schüler aus „Nicht-Verbandskommune“

 

  1. Anpassung der Entgeltstruktur: Erwachsene ab Alter 18 statt ab Alter 21 Jahre

 

  1. Erhung des Schulentgeltesr Einzelunterricht Erwachsene um z.B. 9 % anstatt wie vorgesehen um 3,8 %

 

  1. Erhöhung der Schulentgelte insgesamt um 6 % anstatt wie vorgesehen um 3,8 %

(keine Erhöhung der Beiträge in den Grundfächern Kinder)

  1. Kooperation mit anderer Musikschule um Synergieeffekte zu heben

 

  1. Personalplanung / Renteneintritte Mitarbeiter Musikschule

 

 

Aus Sicht der Verwaltung nne der vorgeschlagene 9-Punkte-Plan relativ einfach und kurzfristig umgesetzt werden. Daher solle erklärtes Ziel sein, die von der Verwaltung vorbereitete und in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal um die Punkte „Fremdschüler“ und „Veranstaltungen“ ergänzte Stellungnahme zu verabschieden und die Zweckverbandsversammlung damit zu beauftragen, die Umsetzbarkeit und deren finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen zu prüfen und so die Musikschule zu erhalten.

 

Nach seinen ausführlichen Erläuterungen erteilt BGM Maurer den Fraktionen das Wort.

 

Alle im Gremium gestellten Fragen zu Themen der Abwicklung bei Kündigung, den vorgetragenen Ist-Zahlen (2017 2020) und Planzahlen (2021 2024) können von BGM Maurer zur Zufriedenheit beantwortet werden.

 

Einzig über die ebenfalls in der Stellungnahme quasi als Schlusssatz formulierte Öffnungsklausel, bei „Nichtgelingen“ die Bereitschaft zu signalisieren, erneut über eine Aufhebung oder Anhebung des „Umlagendeckels“ zu verhandeln, wurde im Gremium kontrovers diskutiert. Da letzten Endes aber alle Fraktionen gegen die Erhöhung des Umlagebetrages sind, also bei dem „Deckel“ bleiben wollen, einigt man sich im Gremium darauf, diesen Satz aus der Stellungnahme zu streichen, um damit nicht ein falsches Signal zu setzen.

 

Alle Fraktionen bedanken sich ausdrücklich bei BGM Maurer und der Verwaltung für die ausführliche Ausarbeitung und Erläuterung des Zahlenwerks und die Darstellung möglicher Optionen. Endlich seien die Dinge, die von Seiten der Gemeinde Quierschied schon seit Jahren befürwortet und unterstützt würden auch zu Papier gebracht worden. Quierschied habe seine Hausaufgaben gemacht. Es wäre wünschenswert gewesen, dass auch die Stadt Sulzbach entsprechendes Engagement gezeigt hätte.

 

Gemeinderat und Verwaltung erklären unisono, dass sie zur Musikschule stehen. Daher sollten auch alle möglichen Optionen für den Erhalt der Musikschule ausgeschöpft werden.

 

Nach Abschluss der Meinungsbildung im Gremium leitet BGM Maurer die Beschlussfassung ein.

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Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister Lutz Maurer in der Zweckverbandsversammlung der Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal am 24.06.2022 nachfolgende Stellungnahme zur Anfrage des Zweckverbandes Musikschule Sulzbach-/Fischbachtal zur Anhebung des Umlagebetrages aufgrund von Personalkostenerhöhungen“ abzugeben.

Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister Lutz Maurer des Weiteren damit, der Zweckverbandsversammlung Musikschule Sulzbach-/-Fischbachtal den Auftrag zu erteilen, die in der Stellungnahme vorgeschlagenen Maßnahmen auf Umsetzbarkeit zu prüfen.

 

Im Jahr 2016 hat die Musikschule aufgrund der massiv gestiegenen Umlagen und auf Beschluss der Verbandsversammlung ein Konsolidierungskonzept erstellt und mit der Umsetzung begonnen. Gleichzeitig wurde auf Basis der zu erwartenden Kosteneinsparungen der Umlagebetrag für die Gemeinde Quierschied in der Satzung des Zweckverbandes mit max. 135.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Viele der geplanten Konsolidierungsschritte konnten im Folgenden umgesetzt werden und haben im Ergebnis dazu geführt, dass die Leistungsfähigkeit und Qualität der Musikschule auf hohem Niveau gehalten werden konnte und trotzdem Einsparpotentiale realisiert werden konnten.

 

Der Gemeinderat Quierschied bedankt sich deshalb auch heute wieder ausdrücklich bei der Leitung der Musikschule, dem Kollegium und den Vertretern der Stadt Sulzbach und der Gemeinde Quierschied in der Zweckverbandsversammlung für diesen erfolgreichen Schritt für die Erhaltung der Musikschule.

 

Umlagenvergleich

 

Umlage

2016

2021

Sulzbach

236.137 EUR

185.705 EUR

Quierschied

199.139 EUR

135.000 EUR

 

In der letzten Zweckverbandsversammlung vom 13. April 2022 wurde beschlossen den Gemeinderat Quierschied offiziell mit der Frage zu befassen, inwiefern eine Erhöhung des bisherigen auf 135.000 Euro gedeckelten Umlageanteils der Gemeinde Quierschied aufgrund von Personalkostensteigerungen (Tariferhöhungen) möglich wäre. Angefragt wurde eine Erhöhung des Betrages um 7.615 Euro gem. Schreiben von Herrn Bürgermeister Michael Adam. Hierzu stellt der Gemeinderat Quierschied zuerst einmal fest, dass Personalkostensteigerungen in dieser Höhe weder aus dem Haushaltsplan noch aus den Jahresabschlüssen nachvollziehbar sind.

 

Personalkosten gem. Jahresabschluss 2017 - 2020

 

Jahr

Plankosten

Istkosten

Veränderung

2017

621.080 EUR

624.857 EUR

+ 3.777 EUR

2018

591.097 EUR

598.121 EUR

+ 7.024 EUR

2019

587.200 EUR

550.591 EUR

- 36.609 EUR

2020

581.285 EUR

534.284 EUR

- 47.001 EUR

 

 

Summe

- 72.809 EUR

 

Diese Reduzierung bei den Personalkosten hat den Umlagebetrag der Stadt Sulzbach in gleicher Höhe zusätzlich zu den anderen Maßnahmen entlastet.

 

Auch für die Folgejahre sind auf Basis der Haushaltsplanzahlen keine oder nur geringe Personalmehrkosten dargestellt.

 

Personalaufwendungen gem. Haushaltsplan 2022

 

Jahr

Plankosten

Veränderung in %

Veränderung absolut

2021

579.440 EUR

- 0,10 %

- 1.845 EUR

2022

579.945 EUR

+ 0,00 %

+ 545 EUR

2023

595.535 EUR

+ 2,66 %

+ 6.160 EUR

2024

600.100 EUR

+ 0,70 %

+ 4.565 EUR

 

 

Vor diesem Hintergrund spricht sich der Gemeinderat Quierschied gegen eine Anhebung des gedeckelten Umlagebetrages aufgrund von Personalkostensteigerungen aus.

 

Der Gemeinderat Quierschied weist in diesem Zusammenhang auch nochmal ausdrücklich darauf hin, dass zeitweise mehr als 50% der Schüler nicht aus Sulzbach oder Quierschied kommen und somit von den beiden Zweckverbandskommunen weiterhin vollständig unterstützt werden.

 

Des Weiteren ist es dem Gemeinderat Quierschied auch wichtig festzuhalten, dass trotz dem Wunsch der Gemeinde Quierschied, mehr Veranstaltungen in Quierschied durchzuführen, zuletzt bei der Planung r das Jahr 2020 von 14 Veranstaltungen keine einzige in Quierschied stattfinden sollte.

 

Unabhängig davon ist es allerdings auch das erklärte Ziel des Gemeinderates Quierschied, dass die Umlage für die Stadt Sulzbach weiter reduziert werden sollte. Aus diesem Grund schlägt der Gemeinderat Quierschied dem Zweckverband Musikschule folgende - relativ einfache und kurzfristig umzusetzende - 9 Maßnahmen vor:

 

PRÜFUNG RDERMÖGLICHKEITEN / BEANTRAGEN FÖRDERUNGEN

 

  1. Beantragung einer jährlichen Zuwendung beim RV Saarbrücken

 

  1. Beantragung einer jährlichen Zuwendung beim Kultusministerium über den jährlichen Landeszuschuss hinaus

 

  1. Antrag bei der Stadt Friedrichsthal- Unterstützung der Musikschule

 

ANPASSUNG SCHULENTGELT

 

  1. here Beiträge für „Nicht-Verbandskommune“ - Bsp. Püttlingen > ca.10.000

 

  1. Anpassung Entgeltstruktur- Erwachsene ab Alter 18 statt ab Alter 21 - > ca. 7.000

 

  1. Erhöhung Einzelunterricht Erwachsene um 9 % statt 3,17 % - > ca.10.000

 

  1. Erhöhung insgesamt um 6 % statt wie geplant 3,8 % - > ca. 8.000

(Keine Erhöhung der Beiträge in den Grundfächern Kinder)

 

STRUKTUR

 

  1. Kooperation mit anderer Musikschule / Synergieeffekte

 

  1. Personalplanung / Renteneintritte Mitarbeiter Musikschule

 

Sollten diese Maßnahmen oder zumindest einige dieser Maßnahmen umgesetzt werden, wird dadurch eine deutlich 5-stellige Reduzierung der Umlage erreicht werden können, die voraussichtlich komplett die Umlage der Stadt Sulzbach reduzieren wird. Vor diesem Hintergrund bittet der Gemeinderat die Verbandsversammlung die Maßnahmen

umzusetzen bzw. die Umsetzbarkeit zu prüfen, um die Musikschule weiterhin erhalten zu können.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage