ALLRIS - Auszug

12.12.2018 - 4 Lärmaktionsplanung der 3. Runde

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Sachverhalt ist wie folgt:

 

Der Entwurf der Lärmaktionsplanung wurde in der 37. Sitzung des Gemeinderates Quierschied am 27.09.2018 vorgestellt und nach Beschluss des Gemeinderates aus dieser Sitzung für die Zeit vom 05.10.2018 bis 05.11.2018 unter Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange abgegeben:

- Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

- Eisenbahn-Bundesamt

- Gemeinde Merchweiler

- Deutsche Bahn

- Landesbetrieb für Straßenbau

- Bundesnetzagentur

- NABU Saarland

Darüber hinaus haben sich zwei Privatpersonen zum Entwurf der Lärmaktionsplanung geäert und Stellungnahmen abgegeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind gemeinsam mit den in den Ratssitzungen aus den Gremien eingebrachten Maßnahmevorschlägen in die Maßnahmenplanung innerhalb der Lärmaktionsplanung mit eingeflossen.

Im Vorfeld der Sitzung wurden von der CDU-Fraktion (GRM Chadzelek) Fragen zum vorliegenden Lärmaktionsplan eingereicht. Bürgermeister Maurer übergibt dazu das Wort an Dipl.-Ing. Schmitt.

Dieser weist eingangs darauf hin, dass die Beantwortung der Fragen einige Zeit in Anspruch nahm, da einige der Fragen aufgrund fehlender Informationen dazu in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bearbeitet werden mussten. Im Anschluss werden die Fragen und die dazugehörigen Antworten der Verwaltung vorgetragen:

 

In der Gemeinderatssitzung am 27. September 2018 hat Bürgermeister Lutz Maurer das Ziel des Lärmaktionsplanes wie folgt erklärt „die Belastung der Bevölkerung durch Lärmemissonen zu verringern oder gänzlich abzubauen“. Daher möchte ich folgende Anregungen der Bevölkerung, die an den Ortsvorsteher von Fischbach-Camphausen oder mich herangetragen wurden, sowie persönliche Beobachtungen der Kalenderwoche 40 in das Verfahren einbringen.
 

  1. Der Bereich des Wohngebietes Am Pflanzgarten wird durch den Verkehr auf der Neunkircherstraße (L 247) gestört. Hier gibt es eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h, der Lärmschutzwall ist nur auf einem Teilstück ausgeführt und niedriger als moderne Lärmschutzwände. Bestünde die Möglichkeit die Geschwindigkeit bis zur Einmündung in die L 258 auf 50 km/h zu reduzieren? Der bergauffahrende Verkehr würde somit nicht durch Beschleunigungsvorgänge höhere Geräusche produzieren.
    Zuständig für die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist die Straßenverkehrsbehörde des Regionalverbandes Saarbrücken.
    Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs erfordern eine Gefahrenlage, die aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse das Risiko einer Beeinträchtigung für wichtige Schutzgüter erheblich übersteigt (z.B. eine Unfallhäufung).
    Auch die weitergehenden Regelungen des § 45 Abs. 9 StVO sind durch die Straßenverkehrsbehörden und den Aufsichtsbehörden zu beachten, mit der Folge, dass alle verkehrsbehördlichen Anordnungen im Falle der Anfechtung auch in dieser Hinsicht überprüft werden. Bei Verstößen nach § 45 Abs. 9 StVO droht die gerichtliche Aufhebung.
    Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Geschwindigkeitsbeschränkungen in diesem Bereich bei der zuständigen Behörde anzufragen, weswegen wir dies auch als potentielle Maßnahme in den Lärmaktionsplan mitaufgenommen haben.
  2. Im Bereich der L 127 gibt es aus der Talstraße immer wieder Beschwerden. Insbesondere eine Geschwindigkeitsüberwachung oder Reduktion wird gewünscht. Andere Kommunen haben mit dem Verweis auf Lärmschutz die Geschwindigkeit auch in Hauptverkehrsstraßen (z. B. Lebacherstraße in Saarbrücken) auf 30 km/h reduziert. Ist dies für die Talstraße ebenfalls möglich? Falls nicht, wäre eine mobile Geschwindigkeitsanzeige, die in unregelmäßigen Abständen aufgestellt würde, zumindest ein deutlicher Hinweis für die vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer. Der Bereich der Weiherstraße ist ähnlich betroffen. Die mittel- und langfristigen Lösungen der vorangegangenen Stufen des Lärmaktionsplans sind in der jetzigen leider entfallen. Die Information über Fördermöglichkeiten zum Einbau von Fenstern mit Dreifachverglasung wäre hier sicherlich hilfreich.
    Bzgl. möglicher Geschwindigkeitsbeschränkungen verweise ich auf die Antwort zur vorangegangenen Frage.
    Regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachungen, u.a. zur Veränderung des Fahrverhaltens wurde ebenfalls als mögl. Maßnahme in die Maßnahmenplanung des LAP eingearbeitet.
    Danke für Ihren Hinweis zu möglichen Fördermaßnahmen. Auch dies wurde von uns in die Maßnahmenplanung eingearbeitet.
  3. Durch eine Verkehrssignalanlage in der Heusweilerstraße wurde am 2. Oktober ein Rückstau bis zum Marktplatz verursacht, der sowohl akkustisch durch mehrmaliges Anfahren der Lastwagen wie optisch eine Registrierung ermöglichte. Hierbei passierten im Stau bis 18.30 Uhr und anschließend bis 20.00 Uhr im Durchfahrtsverkehr verschiedene Lkw die L 247 in Fahrtrichtung Holz. Im Nachtzeitraum war eine Lkw-Fahrschule (mit und ohne Anhänger) in der KW 40 in derselben Richtung unterwegs. Auch am Sonntagvormittag fuhr ein Baustellenlastwagen. Der Lkw-Verkehr muss zuvor auf der L 127 unterwegs gewesen sein, so dass sich die Frage stellt, wie diese Beobachtungen mit der Feststellung der Lärmaktionsplanung 2018 auf Seite 8 „Die Lkw-Anteile der Straßenverkehrszählung 2015 betragen im Abend- (18.00-22.00 Uhr) und Nachtzeitraum (22.00-06.00 Uhr) nahezu 0 %.“ zusammen passen: haben die PKW derart zugenommen, dass der prozentuale Anteil der Lkw abgenommen hat oder haben die absoluten Zahlen an Lkw abgenommen?
    Diese Frage ist vom Umweltministerium nicht zu beantworten, da die Daten der Straßenverkehrszählung 2015 vom Landesbetrieb für Straßenbau zur Verfügung gestellt wurden.
    Verwaltungsseitig wurde daher eine Anfrage beim LfS gestellt, mit deren Beantwortung jedoch voraussichtlich nicht mehr vor der geplanten Verabschiedung des LAP in der Sitzung des Gemeinderat am 12.12.18 zu rechnen ist.
  4. Das Ingenieurbüro Kohns Plan GmbH hat in der „Verkersmodellgestütze Untersuchung im Bereich der Ortsmitte Quierschied“ auf Seite 11 eine Prognose für die Holzerstraße östliche der Marienstraße mit 9.550 Kfz/24h im Pf 0 abgegeben, für den Pf 1 auf Seite 13 sogar 10.010 Kfz/24h. Sind somit die Werte für eine Aufnahme der L 262 in den Lärmaktionsplan (mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeuge jährlich) erreicht oder sprechen die Zahlen der Verkehrszählung 2015, die zwar dem Lärmaktionsplan zu Grunde liegen, aber den Mandatsträgern nicht bekannt sind, dagegen?
    Ab 8219 Fahrzeugen  täglich (3 Millionen Fahrzeuge jährlich) unterfallen Bundes- und Landesstraßen der Umgebungslärm-Richtlinie und sind verpflichtend zu kartieren. Wenn die Verkehrsstärke einer Straße diese Grenze erreicht oder überschritten hat, so wurde sie auch kartiert. Maßgeblich für die Verkehrsstärke sind die Ergebnisse der Straßenverkehrszählungen. Im Rahmen der Lärmkartierung 2012 hatte das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz alle saarländischen Städte und Gemeinden gebeten, zusätzlich zu kartierende Hotspots oder Lückenschlüsse zu nennen. Sofern uns das letzte Mal entsprechende Meldungen vorlagen, fanden diese in der Lärmkartierung 2017 auch wieder Berücksichtigung.
    Nach den mir vorliegenden Informationen hat keine Nachmeldung von Seiten der Gemeinde Quierschied bzgl. der Holzer Straße stattgefunden. Der damals zuständige Mitarbeiter auf Seiten der Gemeinde Quierschied ist leider nicht mehr im Dienst, daher können die Gründe hierfür nicht mehr nachvollzogen werden.
  5. Es wird in Ihrem Schreiben vom 22. Oktober daruf hingewiesen, dass die BAB 1 zwischen Anschlussstelle Autobahnkreuz Saarbrücken und der Anschlussstelle Quierschied auf einer Länge von ca. 0,6 km angrenzend an das Gebiet der Gemeinde Quierschied betrachtet wird, sich aber nicht auf dem Gemeindegebiet befindet. Die Auswirkungen der Lärmemissonen betreffen die Bürger der Gemeinde Quierschied, was auch in einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h wegen Lärmschutz auf der betroffenen BAB 1 offensichtlich ebenso gesehen wird. Daher stellt sich die Frage, ob die Gemeinde Quierschied als Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Heusweiler abgegeben hat? Wird zum Beispiel durch Kontrollen die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit und der damit verbundenen Lärmemissonen sichergestellt?
    Die Gemeinde Quierschied wurde leider nicht als Träger öffentlicher Belange zum LAP der Gemeinde Heusweiler gehört. Verwaltungsseitig wird dennoch eine Stellungnahme zum LAP der Gemeinde Heusweiler vorbereitet, die jedoch außerhalb des Verfahrens vom LAP der Gemeinde Heusweiler laufen wird. Wir werden diesbezüglich auch auf die von Ihnen angesprochenen Geschwindigkeitskontrollen eingehen.
  6. Wie passt die Zuständigkeit der Gemeinde gemäß 1.1 Lärmaktionsplanung 2018 zu der Aussage „Die noch in der 2. Runde vorhandenen Betrachtung von Betroffenheiten auf einzelne Straßen(-abschnitten) bezogen ist in der 3. Runde allerdings nicht mehr vorhanden, da die Erhebung dieser Daten vom Land als Auftraggeber nicht in Auftrag gegeben wurde.“? Hätte die Gemeinde als zuständige Behörde nicht auf eine Erhebung eines intersubjektiv vergleichbaren Materials achten müssen?
    Der Auftrag umfasste laut Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nur die rechtskonforme Lärmkartierung. Auf den Umfang und die Ausgestaltung dieser Lärmkartierung hatte die Gemeinde Quierschied keine Einflussmöglichkeit.
  7. Inwiefern finden die von den Vereinten Nationen empfohlenen Grenzwerte von 53 dB (A) für Lärmbelastung Berücksichtigung in der Lärmaktionsplanung 2018?
    Laut Umweltministerium heißt es hierzu: ,,Im Bereich der Lärmaktionsplanung weder europäische noch nationale Grenzwerte. Im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs kommt hinzu, dass die in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) normierten Grenzwerte nur für den Bau oder die wesentliche Änderung eines Verkehrsweges gelten. Rechtsverbindliche Grenzwerte für bestehende Straßen gibt es nicht.‘‘
  8. Auf Seite 8 fehlt unter 3.1 2.) der Namen des Ortsteils.
    Vielen Dank für den Hinweis, wurde ergänzt.
     

In der folgenden Aussprache bringt GRM Abrahams (Freie Wähler Quierschied- AfD) seine Zweifel über die Messungen des LKW-Verkehrs im Bereich der L127 zum Ausdruck, da diese lediglich bis zur Abzweigung in Richtung Dudweiler durchgeführt wurden.

Zudem empfiehlt er die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln am Anfang und Ende der L 127 als eine Maßnahme zum Lärmschutz. Generell tragen diese Anzeigetafeln zum besseren Bewusstsein über die gefahrene Geschwindigkeit bei.

 

GRM Chadzelek (CDU) merkt an, dass viele der im Zuge des Lärmaktionsplans umgesetzten Maßnahmen auf Inititive der Räte umgesetzt wurden. Er dankt der Verwaltung für ihre Bemühungen zu diesem Thema und die Beantwortung der eingereichten Fragen.

 

Dr. Schmidt (SPD) wiederholt seine bereits in der Vorberatung geäerte fundamentale Kritik bezüglich der Intransparenz der vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beauftragten Fachbüro vorgelegten Unterlagen.

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Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Lärmaktionsplan der 3. Runde.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen