Schutz vor Flora und Fauna

Riesenbärenklau, auch bekannt als Herkulesstaude (Heracleum mantegazzianum), ist eine invasive Pflanze, die ursprünglich aus dem Kaukasus stammt und sich in Europa stark ausgebreitet hat. Sie ist bekannt für ihre Größe und die großen, weißen Blütendolden, aber auch für ihre Giftigkeit. Alle Pflanzenteile enthalten das Gift Furocumarin. In Verbindung mit dem Sonnenlicht (UV-Strahlen) führt dieses Gift zu schweren Verbrennungen und langwierigen allergischen Hautreaktionen. Die betroffenen Hautstellen verfärben sich bräunlich und reagieren unter Lichteinwirkung mit Verbrennungen 1. Grades (Rötungen) und 2. Grades (Brandblasen), die in schweren Fällen erst nach Wochen abheilen, wobei Narben zurückbleiben. Besonders Kinder sind durch die Pflanze gefährdet, wenn sie aus den hohlen Stängeln Blas- oder Fernrohre bauen oder beim Spielen mit der Pflanze in Berührung kommen. Wäscht man den Pflanzensaft unmittelbar nach Kontakt mit Wasser ab, besteht meist keine größere Verletzungsgefahr.

Riesenbärenklau und andere invasive Pflanzenarten wie Ambrosia sowie Grüngut, das mit Eichenprozessionsspinner oder anderen Schädlingen wie Buchsbaumzünsler oder der Rußkrankheit des Ahorns befallen ist, dürfen in kleinen Mengen über die Restabfalltonne entsorgt werden. Größere Mengen können nach vorheriger Anmeldung bei der AVA Velsen (Alte Grube Velsen 16 in 66127 SB, Tel.: 06898 946-0) abgegeben werden.

Grundsätzlich bleiben Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen friedfertig, wenn sie in Ruhe gelassen werden! Nur bei Störungen im unmittelbaren Nestbereich (2 – 4 m um das Nest herum) greifen die Insekten an, um Königin und Brut zu verteidigen. Außerhalb des Nestbereiches fliehen sie, wenn sie sich bedroht fühlen. Im Nestbereich sollten deshalb heftige, ruckartige Bewegungen und plötzliche stärkere Erschütterungen des Nistplatzes vermieden werden. Auch sollten Motorgeräte, wie z.B. von Rasenmähern nicht direkt vor dem Nest betrieben werden. Die Beseitigung der Nester dieser unter Naturschutz stehenden Insekten bedarf der Genehmigung der Naturschutzbehörde. Die Umsiedlung von Nestern ist von hierzu geschulten Fachkräften durchzuführen. Die Feuerwehr ist nicht für die Beseitigung von Wespennestern zuständig, die nicht umgesiedelt werden können. Beratung oder Hilfe bei der Umsiedlung von Insekten erhalten Sie beim Landesverband Saarland des Naturschutzbundes (NABU), Telefon: 06881/93619-0 oder beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Telefon: 0681/8500-0.

Weiterführende Informationen sowie Tipps zum Umgang mit und Schutz vor den genannten Gesundheitsgefahren finden Sie online unter www.quierschied.de/nachschlag.