In unserer Gemeinde bestehen festgelegte Sanierungsgebiete in den Ortskernen von Quierschied und Fischbach-Camphausen. Sie umfassen klar abgegrenzte Bereiche, in denen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen besonders unterstützt werden
Maßnahmen an Gebäuden in diesen Bereichen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Dadurch lassen sich Investitionskosten über mehrere Jahre abschreiben.
Wichtig ist: Die geplanten Maßnahmen müssen vor Beginn mit der Gemeinde abgestimmt werden. Nur dann kann die erforderliche Bescheinigung für die steuerliche Abschreibung ausgestellt werden.
Wenn Sie eine Modernisierung, Sanierung oder Umgestaltung Ihres Gebäudes planen, empfiehlt sich daher eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter:
www.quierschied.de/sanierungsgebiete
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Gebäude aufzuwerten und gleichzeitig finanziell zu profitieren – wir beraten Sie gerne!
