Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Quierschied

 I. Haushaltssatzung der Gemeinde Quierschied für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – vom 15.01.1964, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I. S. 1119), hat der Gemeinderat Quierschied am 18.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt

        1.   im Ergebnishaushalt mit

               dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                    30.478.040 EUR

               dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                        34.965.298 EUR

               im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf                                      -4.487.258 EUR

         2.   im Finanzhaushalt mit

               den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                     7.302.602 EUR

               den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                    9.668.352 EUR

               dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf                                               -2.365.750 EUR

               den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                5.574.804 EUR

               den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                  755.000 EUR

               dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf                                            4.819.804 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf                  2.365.750 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden in 2026 keine veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf                                                                                                                       29.100.000 EUR

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich

Des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf                                                     -4.487.258 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben gemäß Satzung vom 12.12.2024 wie folgt festgesetzt:

         1.   Grundsteuer

               a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)             246 v.H.

               b)   für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        385 v.H.

         2.   Gewerbesteuer                                                                                                430 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 18.12.2025 beschlossene Stellenplan.

 

Quierschied, den 18.12.2025

Der Bürgermeister

gez. Lutz Maurer

 

II. Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Quierschied genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.365.750,-- €.

 

St. Ingbert, den 17.04.2026

i.A.

gez. Thomas Frey

III. Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan sowie der Beteiligungsbericht 2026 liegen gem. § 86 Abs. 4 KSVG i.V.m. § 115 Abs. 2 S. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung im Rathaus Quierschied, Rathausplatz 1, Zimmer 3.05, an sieben Tagen während der werktäglichen Dienstzeit

Montag und Mittwoch           8.30 Uhr - 12.30 Uhr & 13.30 Uhr - 15.30 Uhr

Dienstag                                 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

Donnerstag                             8.30 Uhr - 12.30 Uhr & 13.30 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag                                    8.30 Uhr – 12.30 Uhr

öffentlich aus. Sofern Bürgerinnen/Bürger den Haushalt und Beteiligungsbericht einsehen möchten, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06897-961145.

 

Quierschied, 17.04.2026

Der Bürgermeister

gez. Lutz Maurer