I. Haushaltssatzung der Gemeinde Quierschied für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – vom 15.01.1964, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I. S. 1119), hat der Gemeinderat Quierschied am 18.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 30.478.040 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 34.965.298 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -4.487.258 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.302.602 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 9.668.352 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -2.365.750 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.574.804 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 755.000 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 4.819.804 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.365.750 EUR
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden in 2026 keine veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
auf 29.100.000 EUR
§ 5
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich
Des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf -4.487.258 EUR
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben gemäß Satzung vom 12.12.2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 246 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 385 v.H.
2. Gewerbesteuer 430 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 18.12.2025 beschlossene Stellenplan.
Quierschied, den 18.12.2025
Der Bürgermeister
gez. Lutz Maurer
II. Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Quierschied genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.365.750,-- €.
St. Ingbert, den 17.04.2026
i.A.
gez. Thomas Frey
III. Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan sowie der Beteiligungsbericht 2026 liegen gem. § 86 Abs. 4 KSVG i.V.m. § 115 Abs. 2 S. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung im Rathaus Quierschied, Rathausplatz 1, Zimmer 3.05, an sieben Tagen während der werktäglichen Dienstzeit
Montag und Mittwoch 8.30 Uhr - 12.30 Uhr & 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr & 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr – 12.30 Uhr
öffentlich aus. Sofern Bürgerinnen/Bürger den Haushalt und Beteiligungsbericht einsehen möchten, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06897-961145.
Quierschied, 17.04.2026
Der Bürgermeister
gez. Lutz Maurer
