Wirtschaftsförderung

Förderrichtlinie der Gemeinde: 

•    Förderungsfähig sind bspw. Fassaden- und Dachsanierungen, Erneuerung von Klappläden, Anstriche, Maßnahmen zur Wohnumfeldgestaltung usw.
•    Der Zuschuss beträgt pauschal 20% der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten von mindestens 1.000,00 € bis zu maximal 40.000,00 € 

Voraussetzungen
      a) Standort des Gebäudes im Programmgebiet 
      b) Mit Modernisierung“ oder „Instandsetzung“ wurde noch nicht begonnen
      c) Beratung durch den Sanierungsbeauftragten der Gemeinde
      d) Vertragliche Verpflichtung gegenüber der Gemeinde Quierschied

 

Regionalförderung zur Verbesserung der reg. Wirtschaftsstruktur (GRW)

•    nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 30 Prozent der Investitionskosten
•    Eigenkapitalwirkung
•    für Investitionen mit Arbeitsplatzeffekt
•    für überregional agierende Unternehmen
•    Förderhöhe je nach Fördergebiet

Voraussetzungen
a)    Investitionen werden eigenbetrieblich genutzt
b)    Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Wirtschaftsministerium gestellt 
c)    „Primäreffekt“ muss erreicht werden: Absatz der produzierten Güter oder erbrachten Leistungen erfolgt überwiegend überregional
d)    Ausschlusskriterien z.B. Einzelhandel, Bauwirtschaft, rechts- und steuerberatende Tätigkeiten, mehr als 30 Prozent Leiharbeiter in den letzten zwölf Monaten vor Antragsstellung

Antragsformulare und weitere Informationen unter: https://www.saarland.de/mwaev/DE/portale/wirtschaft/investitionenimbetrieb/investitionenimbetrieb_node.html

 

Weiterführende Informationen

 

Kontakt Gemeinde für Anregungen und Nachfragen

Sebastian Zenner (Öffentlichkeitsarbeit, Gemeindemarketing und Leerstandsmanagement)
Tel.: 06897 961-116
Mobil: 0151 23511173
Email:
 

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Frau Julia Selzer
Tel: 0681 9520-454
E-Mail: