Nach den Bestimmungen des KSVG (Kommunalselbstverwaltungsgesetz) richtet sich die Zahl der Gemeinderatsmitglieder nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. In der Gemeinde Quierschied hat der Gemeinderat eine Größe von 33 Mitgliedern. Hinzu kommt der Bürgermeister als Vorsitzender ohne Stimmrecht.

Nach der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 setzt sich der Gemeinderat für die Dauer der Amtszeit von 5 Jahren wie folgt zusammen:

CDU 13 Mitglieder
SPD 11 Mitglieder
DIE LINKE 2 Mitglieder
AfD 2 Mitglieder
parteilos 1 Mitglied
FREIE WÄHLER Quierschied 4 Mitglieder

Der Gemeinderat beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde, soweit sie nicht dem Bürgermeister, einem Ausschuss oder einem Ortsrat übertragen sind. Über andere als Selbstverwaltungsangelegenheiten kann der Gemeinderat nur beschließen, wenn besondere gesetzliche Vorschriften dies zulassen

Ortsrat Quierschied

In Verbindung mit der Verwaltungs- und Gebietsreform im Jahre 1974 wurden die früheren 3 selbstständigen Gemeinden Göttelborn, Quierschied und Fischbach zur Gemeinde Quierschied zusammengelegt. Die früher eigenständigen Gemeinden wurden zu Gemeindebezirken.
Nach den Bestimmungen des KSVG ist für jeden Gemeindebezirk ein Ortsrat zu bilden. Er besteht aus den von den im Gemeindebezirk wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern gewählten Mitgliedern.

Im Jahr 2017 hat der Gemeinderat der Gemeinde Quierschied von seiner gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch gemacht und hat die Zahl der Mitglieder der Ortsräte von bislang der Höchstzahl auf nunmehr die Mindestzahl reduziert.

Nach der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 setzet sich der Ortsrat Quierschied wie folgt zusammen:

Ortsrat Quierschied
9 Mitglieder, davon
CDU 4 Mitglieder
SPD 3 Mitglieder
AfD 1 Mitglied
FREIE WÄHLER Quierschied 1 Mitglied

Die Ortsräte wählen jeweils aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden die/der die Bezeichnung Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher trägt. Der Verantwortungsbereich der Ortsräte ist auf den jeweiligen Gemeindebezirk beschränkt.

Ortsrat Fischbach-Camphausen

In Verbindung mit der Verwaltungs- und Gebietsreform im Jahre 1974 wurden die früheren 3 selbstständigen Gemeinden Göttelborn, Quierschied und Fischbach zur Gemeinde Quierschied zusammengelegt. Die früher eigenständigen Gemeinden wurden zu Gemeindebezirken.
Nach den Bestimmungen des KSVG ist für jeden Gemeindebezirk ein Ortsrat zu bilden. Er besteht aus den von den im Gemeindebezirk wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern gewählten Mitgliedern.

Im Jahr 2017 hat der Gemeinderat der Gemeinde Quierschied von seiner gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch gemacht und hat die Zahl der Mitglieder der Ortsräte von bislang der Höchstzahl auf nunmehr die Mindestzahl reduziert.

Nach der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 setzt sich der Ortsrat Fischbach-Camphausen wie folgt zusammen:

Ortsrat Fischbach-Camphausen
7 Mitglieder, davon
CDU: 2 Mitglieder
SPD: 2 Mitglieder
DIE LINKE: 1 Mitglied
FREI WÄHLER Quierschied: 1 Mitglied
parteilos: 1 Mitlglied

Die Ortsräte wählen jeweils aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden die/der die Bezeichnung Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher trägt. Der Verantwortungsbereich der Ortsräte ist auf den jeweiligen Gemeindebezirk beschränkt.

Ortsrat Göttelborn

In Verbindung mit der Verwaltungs- und Gebietsreform im Jahre 1974 wurden die früheren 3 selbstständigen Gemeinden Göttelborn, Quierschied und Fischbach zur Gemeinde Quierschied zusammengelegt. Die früher eigenständigen Gemeinden wurden zu Gemeindebezirken.
Nach den Bestimmungen des KSVG ist für jeden Gemeindebezirk ein Ortsrat zu bilden. Er besteht aus den von den im Gemeindebezirk wohnhaften Bürgerinnen und Bürgern gewählten Mitgliedern.

Im Jahr 2017 hat der Gemeinderat der Gemeinde Quierschied von seiner gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch gemacht und hat die Zahl der Mitglieder der Ortsräte von bislang der Höchstzahl auf nunmehr die Mindestzahl reduziert.

Nach der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 setzt sich der Ortsrat Göttelborn wie folgt zusammen:

Ortsrat Göttelborn
7 Mitglieder, davon
CDU 3 Mitglieder
SPD 4 Mitglieder

Die Ortsräte wählen jeweils aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden die/der die Bezeichnung Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher trägt. Der Verantwortungsbereich der Ortsräte ist auf den jeweiligen Gemeindebezirk beschränkt.