Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Quierschied

Die Gemeinde Quierschied überarbeitet derzeit im Zuge der Umsetzung der Umgebungs­lärmrichtlinie ihren Lärmaktionsplan. Die EU verfolgt mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG das Ziel, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie weitere untergesetzliche Regelwerke.

Wegen neuer Berechnungsverfahren sowie Änderungen in der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wurden alle Lärmkarten der 3. Runde für die 4. Runde neu berechnet. Die Kartierungsergebnisse der 3. und 4. Runde sind in der Regel nicht vergleichbar. Darin ist die Überarbeitung eines Lärmaktionsplanes begründet. Lärmaktionspläne sind bis zum 18. Juli 2024 zu erstellen oder zu überprüfen und zu überarbeiten.

Zuständig für die Erarbeitung der Lärmkarten und der darauf aufbauenden Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind im Saarland die Gemeinden und Städte. § 47d BImSchG schreibt die Erstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenwegen sowie in Ballungsräumen vor. Die Gemeinde Quierschied hat einen Lärmaktionsplan der 3. Runde erstellt. Er wurde am 12.12.2018 im Gemeinderat verabschiedet. Dieser Lärmaktionsplan ist auf der Basis der 4. Runde der Lärmkartierung zu überprüfen und fortzuschreiben.

Der Entwurf der 4. Runde der Lärmaktionsplanung liegt in der Zeit von

Montag, den 27.05.2024 bis einschließlich Freitag, den 21.06.2024

im Dienstgebäude des Fachbereichs 4 – Bauen, Wohnen, Umwelt der Gemeinde Quierschied, Rathausstraße 9, 66287 Quierschied, Zimmer 2.03, während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Parallel dazu kann der Entwurf des Lärmaktionsplans HIER (einfach anklicken) bzw. unter www.quierschied.de/laermaktionsplan abgerufen werden.