Winterzeit ist Wildunfallzeit

 
In der Nacht von Samstag, 30. Oktober auf Sonntag, 31. Oktober werden die Uhren eine Stunde zurückgestellt, von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr, und es beginnt die Winterzeit. Damit fällt die Dämmerungszeit, in der sich die heimischen Wildtiere auf Nahrungssuche begeben, wieder in die Hauptverkehrszeit. Deshalb ist auf den Straßen während der Morgen- und Abenddämmerung besondere Vorsicht geboten. 

Sollte es trotzdem zu einem Wildunfall kommen, gilt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit einem Warndreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen, Polizei oder örtliche Jägerschaft verständigen, verletzte oder getötete Tiere keinesfalls berühren. 

Melden Sie bitte jeden Unfall mit einem Wildtier, auch wenn das Fahrzeug nicht beschädigt ist, und das Tier auf den ersten Blick unverletzt zu sein scheint. Nur so kann ein unnötiges Leiden eines Wildtieres verhindert werden.