Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Seit 17. Februar 2022 werden den Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungskarten für die Landtagswahl 2022 auf dem Postweg zugestellt. Auf der Wahlbenachrichtigung sind sowohl das Wahllokal als auch der Wahlbezirk und die laufende Nummer des Eintrags im Wählerverzeichnis aufgedruckt.

Allgemeine Hinweise zur Briefwahl

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt, den Sie dem Wahlamt der Gemeinde zuleiten können, wenn Sie Briefwahl durchführen möchten. Wenn Sie diesen Antrag nutzen möchten, tragen Sie dort bitte Ihr Geburtsdatum einund unterschreiben Sie in jedem Falle den Antrag.

Die Beantragung des Wahlscheines kann mündlich (nicht telefonisch) oder schriftlich erfolgen. Schriftlich können Anträge per Fax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung gestellt werden. Bitte geben Sie hier immer Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an. Für dieelektronische Beantragung des Wahlscheines können Sie den Link bzw. den QR-Code, die beide auf der Homepage der Gemeinde Quierschied eingestellt sind, nutzen. Sie können damit direkt den elektronischen Wahlscheinantrag aufrufen. Der QR-Code befindet sich ebenfalls auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Bitte beachten Sie! Eine fernmündlicheBeantragung von Briefwahlunterlagen ist leider nicht möglich.

 

Hinweis zur Briefwahl im Briefwahlbüro

Beabsichtigt eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter per Briefwahl zu wählen und die Unterlagen persönlich abzuholen, so besteht ab 21. Februar 2022 die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle beim Briefwahlbüro auszuüben.

Die Gemeinde hat hierfür beim Wahlamt zwei Briefwahlbüros - Zimmer 1.03 und 1.04 im

1. Obergeschoss - eingerichtet, die zu den allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltung geöffnet sind. Zusätzlichist das Wahlamt am Freitag, 25. März 2022, bis 18.00 Uhr geöffnet. Am 28. Februar 2022 (Rosenmontag) bleibt das Rathaus geschlossen.

Bitte bringen Siedie Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit, wenn Sie vor Ort Briefwahl ausüben möchten.

Bitte beachten Sie! Im Rathaus gilt aktuell die 3-G-Regel (Geimpft – Genesen – Getestet). Es besteht Maskenpflicht.

Aushändigung von Briefwahlunterlagen an eine andere Person als die Wahlberechtigte/den Wahlberechtigten

Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an eine andere Person als die Wahlberechtigte/den Wahlberechtigten ist gesetzlich nur dann möglich, wenn eine entsprechende Vollmacht durch die Wahlberechtigte/den Wahlberechtigten vorliegt. Dafür können Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen. Tragen Sie im Abschnitt „Vollmacht des Wahlberechtigten“ Vor- und Familienname sowie Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) der Bevollmächtigten/des Bevollmächtigten ein. Bitte unterschreiben Sie die Vollmacht. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

 

Rücksendung/Rückgabe von Wahlbriefen

Die Rücksendung von Wahlbriefen zur Bundestagswahl ist im Bereich der Deutschen Post AG gebührenfrei. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, 24. März 2022), bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Es ist auch möglich, die Wahlbriefe im Briefkasten des Rathauses einzuwerfen, an der Rathaus-Info oder beim Wahlamt im Rathaus abzugeben.

Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis 18.00 Uhr im Rathaus eingehen.

Hier der QR-Code zum Aufruf des elektronischen Wahlscheinantrages: