Wegen ihres überreichen Nahrungsangebotes sind Ortsmitten für Tauben als Lebensraum sehr attraktiv geworden. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen dies sehr unterschiedlich wahr – die einen fühlen sich von den Vögeln gestört, andere erfreuen sich an der Beobachtung der Tiere. Allerdings ist das Füttern von Tauben verboten - es stellt gar eine Ordnungswidrigkeit dar.
Zum einen schadet eine hohe Populationsdichte den Tauben selbst. Zum anderen führen große Mengen an Taubenkot zu Verunreinigungen an Gebäuden, Fassaden und Plätzen, was wiederum hohe Reinigungskosten verursacht. Dies ist bereits an einigen Stellen in den Ortsmitten eingetreten. Zum anderen werden von ausgelegtem Futter auch Ratten angezogen.
Die Gemeindeverwaltung appelliert daher auch im Sinne des Tierwohls an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und bittet eindringlich darum, das Fütterungsverbot einzuhalten.