Steuerrecht - So behalten Sie Ihre Gemeinnützigkeit



Der Begriff "Gemeinnützigkeitsrecht" ist zu eng, auch wenn er allgemein gebräuchlich ist. Denn ein Verein oder Verband kann nicht nur wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abgabenordnung - AO) steuerbegünstigt sein, sondern auch wegen der Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) oder kirchlicher Zwecke (§ 54 AO). Es genügt für die Steuerbegünstigung nicht, wenn ein Verein oder Verband die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung in seiner Satzung geregelt hat. Vielmehr muss auch im Tagesgeschäft danach gelebt werden. Das ist jedoch schwierig, wenn man die gesetzlichen Anforderungen nicht kennt. Worauf es für den Verein zum Erhalt der "Gemeinnützigkeit" ankommt, vermittelt dieses Seminar.

Termin: Montag, 13. März 2023 | 18 bis 20.00 Uhr
Referent: Rechtsanwalt Patrick R. Nessler
Ort: Schlosskeller Saarbrücker Schloss, Schlossplatz 1-15, 66 119 Saarbrücken

Anmeldung erforderlich unter: bit.ly/3HQyOPe
oder per Mail an (Kursnummer AN1882)

Bei Fragen zur Anmeldung erreichen Sie uns auch telefonisch unter: 0681 506 4343.