Ortsmitte Fischbach-Camphausen wird Sanierungsgebiet

 

In den Gemeindebezirken Quierschied und Göttelborn ist es bereits möglich, in Fischbach-Camphausen wird es künftig so sein: Eigentümer*innen von Immobilien im Sanierungsgebiet haben die Möglichkeit, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände und baulicher Mängel an ihren Gebäuden bis zu 100 Prozent steuerlich abzuschreiben.

Hintergrund: Die Gemeinde Quierschied wurde in die Städtebauförderung aufgenommen. Die Programmaufnahme ruht auf drei Säulen: Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEKO) und, darauf aufbauend, die Erstellung von Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK) sowie die förmliche Festlegung eines Fördergebietes bzw. Sanierungsgebietes. Nach Quierschied und Göttelborn kann nun auch die Ortsmitte von Fischbach-Camphausen mit Hilfe von Städtebauförderungsmitteln saniert werden. Eigentümer*innen haben im Sanierungsgebiet folgenden Vorteile:

•    Sie haben die Möglichkeit, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände und baulicher Mängel an ihren Gebäuden gem. §§ 7 h, 10 f und 11 a EStG über die Dauer von bis zu 12 Jahren bis zu 100% steuerlich abzuschreiben. 
•    Ausgleichsbeträge fallen in Sanierungsgebieten im vereinfachten Verfahren nicht an! 
•    Im Grundbuch wird ein sogenannter Sanierungsvermerk eingetragen. Das bedeutet, dass im Sanierungsgebiet künftig bei Grundstücksgeschäften, u. a. zum Beispiel bei der Veräußerung oder Teilung eines Grundstücks sowie ferner bei der Änderung oder Aufhebung einer Baulast, eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde Quierschied (sanierungsrechtliche Genehmigung) ausgestellt wird.

Der geplante Geltungsbereich des Sanierungsgebietes sowie der Entwurf des ISEK Fischbach-Camphausen (als vorbereitende Untersuchungen) wird in der Zeit vom 22. Oktober 2021 bis einschließlich 23. November 2021 öffentlich bei der Bauverwaltung, Rathausstraße 9, 1. OG ausgelegt sowie online HIER veröffentlicht. Während dieser Zeit können vom jedermann Bedenken und Anregungen zu dem ISEK inkl. den Vorbereitenden Untersuchungen zur geplanten Ausweisung eines Sanierungsgebietes, insbesondere unter Einschluss von Vorschlägen zur Abgrenzung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes, zum Sanierungsverfahren sowie zum städtebaulichen Rahmenplan (ISEK-Plan) schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an: vorgebracht werden.