Öffentliche Abgaben (Steuern und Gebühren) 2. Quartal

Die Gemeindekasse Quierschied macht darauf aufmerksam, daß zum 15.05. 2021 die 2. Rate der Grundsteuern, Hundesteuern, Wasser und Kanalgebühren etc.
fällig werden. An alle Abgabepflichtigen, die sich noch nicht für das bequeme Bankeinzugsverfahren entschieden haben, ergeht die Bitte, die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der Konten der Gemeindekasse Quierschied zu überweisen.

Maßgebend für Ihre termingerechte Zahlung ist nicht das Datum Ihrer Überweisung, sondern das Datum des Zahlungseinganges bei der Gemeindekasse Quierschied. Sollten Sie verschiedene Zahlungen auf einem Überweisungsvordruck zusammenfassen, so ist die Angabe aller Verwendungszwecke unbedingt erforderlich. Dadurch ist gewährleistet, daß Fehlbuchungen und daraus resultierende Kosten durch spätere Mahnungen vermieden werden.

Nach dem Steuertermin ist die Gemeindekasse Quierschied gesetzlich verpflichtet, die Rückstände nach den Bestimmungen des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes gebührenpflichtig abzumahnen und  erforderlichenfalls anschließend zwangsweise beizutreiben.


Mit freundlichen Grüßen

Kassenverwalterin