Öffentliche Abgaben (Steuern und Gebühren)




Die Gemeindekasse Quierschied weist darauf hin, dass

zum 15.08.2023

die 3. Rate der Grundsteuern, Hundesteuern, Wasser und Kanalgebühren etc. fällig werden.
An alle Abgabepflichtigen, die sich noch nicht für das bequeme Bankeinzugsverfahren entschieden haben, ergeht die Bitte, die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der Konten der Gemeindekasse Quierschied zu überweisen. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates bitten wir um die Angabe des Kassenzeichens. 

Sollten Sie verschiedene Zahlungen auf einem Überweisungsvordruck zusammenfassen, so ist die Angabe aller Verwendungszwecke unbedingt erforderlich. Dadurch ist gewährleistet, daß Fehlbuchungen und daraus resultierende Kosten durch spätere Mahnungen  vermieden werden.

Nach dem Steuertermin ist die Gemeindekasse Quierschied gesetzlich verpflichtet, die Rückstände nach den Bestimmungen des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes gebührenpflichtig abzumahnen und erforderlichenfalls anschließend zwangsweise beizutreiben.